Bienenwanderung
Imker, die in den Landkreis mit Bienenvölkern einwandern wollen, sind verpflichtet eine amtstierärztliche Seuchenfreiheitsbescheinigung nach § 5 der Bienenseuchenverordnung beim Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt vorzulegen.
Allgemeine Hinweise und rechtliche Regelungen finden Sie hier.
Es ist zu beachten, dass das Verbringen von Bienen in den 10 km-Schutzbereich der Bienenbelegstelle „Lattbusch" (Karte) nur entsprechend der Verordnung zum Schutz der Bienenbelegstelle im Landkreis Märkisch-Oderland erfolgen darf.