Pressemitteilung 45/2023


Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme in Altlandsberg wird angeglichen: Neue Laborergebnisse zeigen keine Belastung des Grundwassers

Die vor Kurzem in Kraft getretene Allgemeinverfügung zum Verbot von Wasserentnahmen im weiteren Umfeld von Altlandsberg wird mit sofortiger Wirkung angeglichen. Die nunmehr vorliegenden Ergebnisse der Wasserproben aus dem Monitorring belegen keine Belastung des Grundwassers. Die insgesamt sieben beprobten Brunnen in einem rund 850 m Radius um die ehemalige Brandfläche weisen in keinem der jeweils 20 untersuchten Parametern eine Auffälligkeit auf. Damit wird die Allgemeinverfügung auf den in der orientierenden Untersuchung definierten unmittelbaren Abstrombereich von 250 m angepasst und die Entnahme von Brauchwasser zur Gartenbewässerung im ursprünglichen Geltungsbereich wieder zugelassen.

Hintergrund für die Allgemeinverfügung war der Umstand, dass eine Wasserprobe aus einem illegalen Brauchwasserbrunnen innerhalb des 250 m Sicherheitsradius eine Auffälligkeit gezeigt hatte. Obwohl damit keine Überschreitung von gesetzlich festgelegten Grenzwerten vorlag, war vorsorglich ein großflächiges Brunnenmonitoring erfolgt. Die jetzt vorliegenden Ergebnisse machen auch deutlich, dass die Ergebnisse eines orientierenden Gutachtens aus dem vergangenen Jahr zutreffend sind. Für die erst kürzlich entdeckten illegalen Brunnen wird daher die Verfüllung angeordnet, wobei einige für die weitere Durchführung amtlicher Wasserproben vorerst noch offen gehalten werden. Aus diesem Grund wird die Allgemeinverfügung auch nicht aufgehoben, sondern lediglich auf den 250 m Sperrradius angeglichen, indem Brunnen grundsätzlich nicht zulässig sind.

„Es hat sich einmal mehr gezeigt, dass nüchternes und unaufgeregtes Verwaltungshandeln die Voraussetzung für die Lösung von Problemen ist, gerade auch dann, wenn es um eine solch hochkomplexe Problemlage wie beim ehemaligen Altreifenlager geht“, betont Landrat Gernot Schmidt.
Es müsste nun darum gehen, in Zusammenarbeit der verschiedenen Partner, allen voran mit der Stadtverwaltung von Altlandsberg und dem gerichtlich eingesetzten Nachlassverwalter der Fläche, zu einer Lösung für die Beräumung und Quellsanierung zu kommen. Die Ergebnisse aktueller Gespräche machten dabei Hoffnung, gerade auch für den Aspekt der komplexen Eigentumsfragen. Es dürfte nicht wieder wie im Jahr 2014 dazu kommen, dass eine Beräumung in letzter Sekunde an einem negativen Votum aus der Region scheitert.

Seelow, 16.10.2023

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Frau Johanna Seelig
Stabsstelle des Landrates
Leiterin Stabsstelle/ Persönliche Referentin des Landrates und Pressesprecherin
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