Schutzgebiete
Teile von Natur und Landschaft werden seit jeher unter staatlichen Schutz gestellt. Die Unterschutzstellung dient dem Erhalt charakteristischer Landschaftsformen wie Flüsse und Seen, Berge und Täler, Wiesen, Wälder usw. aufgrund ihrer Eigenart und Schönheit. Weitere Ziele sind der Schutz der Natur als wertvollem Lebensraum für verschiedene Tier- und Pflanzenarten und als Erholungsraum für den Menschen.
Im Landkreis Märkisch-Oderland gibt es verschiedene Arten von Schutzgebieten, die sich teilweise auch überlagern können:
- Biosphärenreservat
- Naturpark
- Landschaftsschutzgebiet
- Naturschutzgebiet
- Natura 2000 (FFH-Gebiete und SPA-Gebiete).
Zur Erreichung der Schutzziele können die Nutzungsmöglichkeiten in den verschiedenen Schutzgebieten unterschiedlich stark eingeschränkt oder sogar aufgehoben sein. Nähere Ausführungen hierzu sind den jeweiligen Schutzgebietsverordnungen oder Erhaltungszielverordnungen zu entnehmen.
Darüber hinaus werden mitunter Pflege- und Entwicklungspläne, Bewirtschaftungserlasse oder Managementpläne für die einzelnen Gebiete erstellt, um deren Entwicklung im Interesse des Naturschutzes zu steuern.
Verschiedene Handlungen in Schutzgebieten wie z. B.
- Baumaßnahmen (auch Stege, Zäune, Geräte- und Gartenhäuser, Garagen und Carports usw.)
- Beseitigung oder Beschädigung von Gehölzen (z. B. Fällung, Entfernung oder Einkürzung von Ästen),
- Freizeitbeschäftigungen (z. B. Reiten, Bootfahren, Zelten/Camping, Lager- und Grillfeuer, Spazierengehen und Wandern),
- Änderung oder Intensivierung der bestehenden Nutzung
bedürfen möglicherweise einer naturschutzrechtlichen Zulassung und sind deshalb vorher durch die Untere Naturschutzbehörde zu prüfen.
Dazu ist ein formloser Antrag mit ausführlicher Darstellung des Vorhabens (Standort mit Lageplan, Beschreibung und Begründung) einzureichen.
Weiterführende Links
Kapitel 4 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
§§ 8-13 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG)
Kartendienst des Landkreises Märkisch-Oderland – Lage der Schutzgebiete