Pressemitteilung 38/2020
Evaluierte Brandenburgische Biberverordnung bleibt hinter den Erwartungen zurück
Der Landkreis Märkisch-Oderland ist der am stärksten von Biberschäden betroffene Landkreis in Brandenburg.
In Zusammenarbeit von berufsständischen Vertretungen, Naturschutzverbänden und der Verwaltung wurde in der "Arbeitsgruppe Biber" des Landkreises unter anderem eine Allgemeinverfügung abgestimmt, die auf der Brandenburgischen Biberverordnung fußt.
„In den letzten Jahren haben wir in der praktischen Umsetzung gemerkt, welche Schwachstellen und Verbesserungsmöglichkeiten diese Biberverordnung hat."
erklärte Rainer Schinkel, Beigeordneter des Landkreises Märkisch-Oderland und Leiter der Arbeitsgruppe Biber.
„Die bisherige Biberverordnung lief am 31. März 2020 aus und die neue ist noch nicht rechtskräftig. Das ist umso ärgerlicher, weil wir das MLUK mehrfach darauf hingewiesen haben.
Wir haben jetzt für Hochwasserschutzanlagen eine Regelungslücke, die unsere Verwaltung im eigenen Verfahren schließen muss - und das ist völlig unnötig."
Was den Entwurf der evaluierten Biberverordnung betrifft, ist der Landkreis überrascht.
„Im Wissen, in welchem Rechtsrahmen wir uns bewegen, haben wir dem Land mehrere Vorschläge unterbreitet und sind enttäuscht, dass nur wenige davon Berücksichtigung fanden. Vertreter des MLUK haben mehrfach unsere Arbeitsgruppensitzungen begleitet und den Eindruck vermittelt, vieles aufzunehmen. Es wurde eine Chance vertan, für mehr Akzeptanz im Umgang mit dem Biber zu sorgen. So hatten wir unter anderem vorgeschlagen, dass an Gewässern in unmittelbarer Nähe von Hochwasserschutzanlagen, soweit es dort erkennbar durch Biber zu einer Gefährdung dieser Anlagen kommt, auf die Durchführung von Vergrämungsmaßnahmen verzichtet werden kann.
Ebenso war es uns gerade für das Oderbruch wichtig, die Möglichkeit der Anwendung der Biberverordnung auch in Schutzgebieten, wie einem Vogelschutzgebiet, vorzusehen, wenn deren Schutzziele nicht beeinträchtigt werden.
Zu bemerken bleibt, dass Vorschläge, wie die Ausweitung des Kreises derjenigen, die Maßnahmen entsprechend der Biberverordnung vornehmen dürfen, aufgenommen wurden. Ebenso begrüßen wir, dass die Notwendigkeit des Fallenfangens entfällt, wenn es keine Chance für eine Umsiedlung gibt.
„Neben der Rechtsverordnung halten wir weiterhin an unserer Forderung fest, einen Fonds für durch Biber verursachte Schäden an Land- und Forstwirtschaft - nach bayrischem Vorbild - von Seiten des Landes zu bilden. Ein solcher Fonds würde einen weiteren Beitrag zur Akzeptanz der Biberverordnung leisten",
ist Rainer Schinken überzeugt.
Die „Arbeitsgruppe Biber“ in Märkisch-Oderland wird weiter arbeiten. Das MLUK und Minister Vogel sind gut beraten, auf die Erfahrungen des Landkreises und der Arbeitsgruppe zurückzugreifen und bei künftigen Evaluierungen die Auswirkungen der Ausbreitung der Biberpopulation auf andere Schutzgüter noch mehr zu berücksichtigen.
Seelow, 3.04.2020