Tuberkuloseberatung


Herzlich willkommen auf der Seite der Beratungsstelle für an Tuberkulose Erkrankte und deren Angehörige. Nachfolgend finden Sie nähere Informationen zu der Erkanung, sowie die Aufgaben der Beratungsstelle.

Tuberkulose ist:

  • meldepflichtig nach §§ 6/7 IfSG
  • bakterielle Infektionskrankheit durch verschiedene Mykobakterien
  • Tröpfcheninfektion

betroffene Organe der Tuberkulose:

  • Lunge
  • Lymphknoten
  • Urogenitalsystem
  • Knochen
  • Gelenke
  • Verdauungsorgane
  • Zentralnervensystem

Aufgaben der Beratungsstelle:

  • Erfassung von Erkrankten und Krankheitsverdächtigen (sog. Umgebungsuntersuchungen)
  • Veranlassung bzw. Einleitung von Untersuchungen der Kontaktpersonen von Neuinfizierten und Neuerkrankten
  • Veranlassung und Sicherung einer angemessenen Behandlung
  • Nachsorge
  • Beratung; Aufklärung und Unterstützung von Erkrankten, Krankheitsverdächtigen und Gefährdeten einschließlich deren Angehörigen
  • enge Zusammenarbeit mit niedergelassenen Haus- und Fachärzten, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen
  • Beobachtung der Entwicklung und der Verbreitung sowie regelmäßige Information an das Landesgesundheitsamt und das RKI
  • Vermittlung wirtschaftlicher Hilfen
Gesundheitsamt
Beratungsstelle für an Tuberkulose Erkrankte und deren Angehörige
Kontaktdaten