Informationsbereich MedPersonal


Informationsbereich MedPersonal

Hinweise beim Auftreten von Corona-Erkrankungen innerhalb Ihrer Einrichtung:

1.       Koordinierungsperson(en) (nach §35 IfSG) sowie die Erreichbarkeit mitteilen

2.       Testungen innerhalb Ihrer Einrichtungen (Mitarbeiter/ Bewohner) in Eigenverantwortung laut internem Hygienekonzept

Es ist nicht erforderlich, anlasslos regelmäßig auf SARS-CoV-2 zu testen.
Dennoch sollten Antigen-Tests ein positives Ergebnis anzeigen, besteht weiterhin die bundeseinheitliche Meldepflicht (§§ 6 und 7 IfSG), diese verpflichtet zur Absetzung der schriftlichen Meldung an das für Sie zuständige Gesundheitsamt.

3.       maschinenlesbare Meldung absetzen mit dem zur Verfügung gestelltem Formular (Meldeformular)

Empfehlungen zur Verringerung der Weiterverbreitung:
 

notwendige Besuche von Angehörigen bei positiv getesteten Bewohnern sollten unter folgenden Bedingungen stattfinden:

  • umfassende Information der Angehörigen über die mögliche Infektionsgefahr
  • schriftliche Bestätigung dieser Aufklärung für das interne Dokumentationsmanagement
  • Besucher tragen konsequent während des Aufenthalts Voll-Schutzausrüstung (PSA) und halten die Schutz- und Hygienemaßnahmen ein
backward Zurück