Förderung Sozialer Innovationen


Bis zum 30. Juni 2021 können im Rahmen von Entwicklungs- oder Modellprojekten neue Ideen für die Brandenburger Beschäftigungspolitik zu 100 Prozent gefördert werden. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, unabhängig von ihrer Rechtsform. Die zu fördernden Projekte müssen mindestens eine der folgenden sozialen Innovationen beinhalten:

  • Programminnovationen (beschäftigungspolitische Maßnahmen mit neuen Zielen und Inhalten)
  • Verfahrensinnovationen (Veränderungen methodischer Komponenten bei der Durchführung einer Maßnahme) oder
  • Strukturinnovationen (Änderungen in Organisationsstrukturen bei der Entwicklung und Umsetzung beschäftigungspolitischer Maßnahmen).

Details und Antragsunterlagen finden Sie bei der bei der ILB

backward Zurück