Antrag Notbetreuung


Den Antrag nach § 18 der Dritten SARS-CoV-2-EindV auf Notbetreuung ab 04. Januar 2021 finden Sie hier:

 

Liebe Eltern,

in der kommenden Woche beginnt in den Grundschulen der Wechselunterricht.
An den Tagen, an denen Ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt, besteht ebenfalls ein Anspruch auf eine Hortbetreuung unabhängig davon, ob Sie sonst einen Anspruch auf eine Notbetreuung haben.

Es ist nicht notwendig für die Präsenztage einen Antrag auf Notbetreuung zu stellen.

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