Landrat erlässt weitere Maßnahmen zum Schutz von Alten- und Pflegeeinrichtungen


Die Zahl der aktiv an COVID-19 Erkrankten hat in Märkisch-Oderland mit 937 einen neuen Höchststand erreicht.
Die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liegt bei 286. 93 Menschen sind in Märkisch-Oderland durch den Coronavirus gestorben.
Zum Schutz von Bewohnern in Alten- und Pflegeeinrichtungen, stationären Behinderteneinrichtungen und Intensivpflegewohngemeinschaften hat der Landkreis Märkisch-Oderland eine neue Allgemeinverfügung erlassen.
Ab dem 23. Dezember gilt:

  1. Voraussetzung für den Besuch ist das Vorliegen eines negativen PoC-Antigen-Schnelltests nach den jeweils geltenden Anforderungen des Robert Koch-Instituts. Der Test muss unmittelbar vor dem Besuch in der Einrichtung durchgeführt worden sein.
  2. Besucherinnen und Besucher haben während des gesamten Aufenthalts in der Einrichtung und in den zugehörigen Außenbereichen eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil zu tragen.
  3. Die Besuchszeit von Bewohnerinnen und Bewohnern darf eine Stunde pro Tag nicht überschreiten. Pro Bewohner bzw. bei Paaren pro Lebensgemeinschaft reduziert sich die Anzahl möglicher Besucher pro Tag auf eine Person.

Den vollen Wortlaut der Allgemeinverfügung finden Sie hier:
https://www.maerkisch-oderland.de/de/allgemeinverfuegungen-1606479815.html#main

 

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