Neue SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung Brandenburg


Die neue Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg wurde am 22. März 2020 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg veröffentlicht und gilt ab dem 23. März 2020.

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