Pressemitteilung 15/2020
Jahresgebührenbescheid für die Abfallentsorgung
Am 2. März 2020 wurden an alle Gebührenpflichtigen im Landkreis Märkisch-Oderland die Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung 2019/2020 versandt.
Die Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2019/2020, die am 2. März 2020 an alle Gebührenpflichtigen versendet wurden, enthalten den Abrechnungsbescheid für das Jahr 2019 und die Festsetzung der Vorauszahlung für das Jahr 2020.
In den Abfallentsorgungsgebühren sind die Grundgebühr, die Abfallbehältergebühr, die Leistungs-/Leerungsgebühr und gegeben falls die Behälterwechselgebühr sowie die Holgebühr enthalten.
Mit dem Gebührenbescheid sind alle Änderungen zu Personen bis einschließlich 15. Dezember 2019 berücksichtigt. Änderungen zur Personenzahl nach diesem Datum werden im nächsten Änderungsbescheid aufgeführt.
Der Fälligkeitstermin für die Zahlung der Abfallentsorgungsgebühren ist der 2. April 2020. Überweisungen sind unter Angaben des Kassenzeichens auf das im Gebührenbescheid angegebene Konto zu richten.
Bei Fragen zum Gebührenbescheid stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Entsorgungsbetriebes Märkisch-Oderland (EMO) unter den im Gebührenbescheid angegebenen Telefonnummern wie folgt zur Verfügung:
Montag | 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr |
Dienstag | 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr |
Mittwoch | 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr |
Donnerstag | 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr |
Freitag | 8:00 bis 12:00 Uhr |
Seelow, 3. März 2020