Pressemitteilung 17/2021
Bürgertestungen in Märkisch-Oderland – Landkreis setzt auf gute Partner
Mit der Neuerung der Coronavirus-Testverordnung haben alle Bürgerinnen und Bürger Anspruch auf einen PoC-Antigen-Test. Dieser Schnelltest kann bei Personen ohne Erkältungssymptomen einmal wöchentlich, für sie kostenfrei, durchgeführt werden.
Der Gesetzgeber hat den Anspruch geregelt, jedoch nicht die Umsetzung. So sind viele Möglichkeiten entstanden, bspw. große Testzentren, die ähnlich wie Impfzentren aufgebaut sind. Der Landkreis Märkisch-Oderland hat sich bewusst gegen wenige zentrale Testzentren entschieden, um den Bürgerinnen und Bürgern die Testung mit wenigen Hürden zu ermöglichen.
„Nachdem bekannt wurde, dass die Bürgertestungen kommen werden, haben wir zu den Apotheken Kontakt aufgenommen. Zu diesem Zeitpunkt war völlig unklar, ob die Apotheken mitmachen können bzw. wollen. Klar war nur, dass die Apotheken in unserem Flächenlandkreis gut aufgestellt sind.“ so Landrat Gernot Schmidt.
Im Ergebnis bietet der Landkreis Märkisch-Oderland seit dem 15. März 2021 in einigen Apotheken Schnelltests an. Bislang haben elf Apotheken zugesagt, Bürgertests durchzuführen. Sie bilden den Kern der Corona-Teststrategie des Landkreises, wo sich Bürgerinnen und Bürger einmal wöchentlich, nach vorheriger Terminvereinbarung, testen lassen können.
Zusätzlich zu den Apotheken ist der Landkreis Märkisch-Oderland weiter bestrebt, die flächendeckende Bürgertestung auszubauen. Geplant ist, dass Zahnärzte ihre eigenen Patienten vor der Behandlung testen können.
Auch die Städte und Gemeinden im Landkreis Märkisch-Oderland sind gegenüber der Bürgertestung sehr aufgeschlossen. Derzeit wird mit den Kommunen geprüft, welche Möglichkeiten es gibt und was es zur Umsetzung bedarf.
Welche Anlaufstellen und Möglichkeiten für Bürgertestungen in Märkisch-Oderland bestehen, finden Sie auf der Internetseite
https://www.maerkisch-oderland.de/de/coronabuergertestungen.html.
Seelow, 24. März 2021