Pressemitteilung 26/2021
Bundestags- und Landratswahl 2021 - Wahlvorschläge können bis Ende Juli eingereicht werden
Informationen zur Bundestagswahl
Der Bundespräsident hat in Abstimmung mit der Bundesregierung den Wahltag für die Wahl des 20. Deutschen Bundestages auf Sonntag, den 26. September 2021, festgelegt.
Zum Gebiet des Wahlkreises 59 (Märkisch-Oderland – Barnim II) gehören die Städte und Gemeinden des Landkreises Märkisch-Oderland und aus dem Landkreis Barnim die amtsfreie Gemeinde Ahrensfelde, die amtsfreie Stadt Bernau bei Berlin, die amtsfreie Gemeinde Panketal und die amtsfreie Stadt Werneuchen.
Für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021 können Wahlvorschläge für den Wahlkreis 59 (Kreiswahlvorschläge) beim
Kreiswahlleiter für den Bundestagswahlkreis 59
(Märkisch-Oderland – Barnim II)
Herrn Michael Ohle
Puschkinplatz 12
15306 Seelow
bis zum 19. Juli 2021, 18:00 Uhr, schriftlich eingereicht werden.
Über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge entscheidet der Kreiswahlausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 30. Juli 2021.
Die erforderlichen Vordrucke für die Einreichung der Kreiswahlvorschläge können beim Kreiswahlleiter angefordert werden.
Sie sind zudem auf der Internetseite des Landkreises Märkisch-Oderland unter folgender Adresse abrufbar: https://www.maerkisch-oderland.de/de/bundestagswahl-2021.html. Ferner ist dort auch die vollständige Bekanntmachung des Kreiswahlleiters zur Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen zu finden.
Informationen zur Landratswahl
Mit Verfügung vom 2. März 2021 hat das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg für die Wahl des Landrates/der Landrätin des Landkreises Märkisch-Oderland als Tag für die Hauptwahl den 26. September 2021 und den Tag für eine etwa notwendig werdende Stichwahl den 17. Oktober 2021 festgesetzt.
Die Wahlvorschläge können von Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Daneben können Parteien, politische Vereinigungen und Wählergruppen gemeinsam einen Wahlvorschlag als Listenvereinigung einreichen.
Wahlvorschläge sollten möglichst frühzeitig eingereicht werden. Sie können beim
Kreiswahlleiter des Landkreises Märkisch-Oderland
Herrn Michael Ohle
Puschkinplatz 12
15306 Seelow
spätestens bis zum 22. Juli 2021, 12:00 Uhr, schriftlich eingereicht werden.
Der Kreiswahlausschuss beschließt voraussichtlich am 28. Juli 2021 in seiner öffentlicher Sitzung, über die Zulassung der Wahlvorschläge.
Die erforderlichen Vordrucke für die Einreichung der Wahlvorschläge können beim Kreiswahlleiter angefordert werden und darüber hinaus sind sie auf der Internetseite des Landkreises Märkisch-Oderland unter folgender Adresse abrufbar: https://www.maerkisch-oderland.de/de/landratswahl-2021.html. Ebenfalls ist dort auch die vollständige Bekanntmachung des Kreiswahlleiters zur Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zu finden.
Seelow, 20. April 2021