Pressemitteilung 41/2024
B 1 Grenzübergang Küstrin-Kietz – Tonnagebegrenzung auf 3,5 t
Auf der Oder-Grenzbrücke zwischen Küstrin-Kietz und Kostrzyn nad Odra (Bundesstraße B 1/ DK 22) gilt ab sofort eine Tonnagebegrenzung von 3,5 Tonnen.
Die weitere Reduzierung von 7,5 t auf 3,5 t ist aufgrund des Gesamtzustandes der Brücke kurzfristig von polnischer Seite entschieden und umgesetzt worden.
Die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Märkisch-Oderland hat daher umgehend die entsprechenden Anpassungen auf deutscher Seite angeordnet. Der Landesbetrieb Straßenwesen wird die entsprechende Beschilderung nun vornehmen.
Entgegen kursierenden Meldungen kann der Landkreis Märkisch-Oderland eine Sperrung der Grenzbrücke aufgrund der Hochwassergefahrenlage aktuell nicht bestätigen; jedoch wurden entsprechende Planungen bereits angezeigt.
Seelow, 20.09.2024