Pressemitteilung 44/2023
Landkreis Märkisch-Oderland untersagt vorsorglich die Wasserentnahme aus Brunnen in Teilen von Altlandsberg
Die Entnahme von Grundwasser aus Trink-, Brauch- und Gartenwasserbrunnen für folgende Straßenzüge der Stadt Altlandsberg wird mit sofortiger Wirkung bis auf Widerruf untersagt:
- Gärtnerweg
- Hönower Chaussee zwischen Abzweig Neuenhagener Chaussee und Heidestraße
- Neuenhagener Chaussee zwischen Abzweig Hönower Chaussee und Abzweig Bahnhofstraße
- Falladaweg
- Mendelsohnstraße
- Rosenweg
- Karl-Marx-Straße
- Friedrich-Ebert-Straße
- Edisonstraße
- Heidestraße
- Erikastraße
- Am Röthsee
- Goethestraße
- August-Bebel-Straße bis Waldweg
- Heinrich-Heine-Straße bis Waldweg
- Lessingstraße bis Waldweg
- Gradestraße bis Waldweg
- Wiesengrund bis Waldweg
Ausgenommen sind die Entnahmen von Wasser im Brandfall durch die Einsatzkräfte der Feuerwehr.
Es bestehen keinerlei Einschränkungen für die Nutzung von Trinkwasser aus der Hausleitung!
Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Märkisch-Oderland ist in engem Austausch mit der Stadt Altlandsberg. Weitere Untersuchungen zur Abgrenzung des betroffenen Bereiches und der Verdichtung des Monitorings sind bereits veranlasst.
Hintergrund:
Im Zuge der bodenschutzrechtlichen „orientierenden Untersuchung“ für die Liegenschaft des ehemaligen Altreifenlagers Altlandsberg liegen seit dem 28. September erste Ergebnisse aus dem Monitoring für den Wirkungspfad „Boden-Grundwasser“ vor. Um diesem Erstbefund Rechnung zu tragen und schädliche Auswirkungen auf Mensch, Tier und Pflanze durch die Nutzung als Brauch- bzw. Gartenwasser zu verhindern, ist es vorsorglich geboten die Nutzung bis zur Verdichtung der Befunde durch weitere Untersuchungsergebnisse vollständig zu untersagen.
Die genannten Straßenzüge und der sich daraus ergebende Radius von 800 Metern stellen einen Sicherheitsbereich dar, der je nach Erkenntnisstand erweitert oder verkleinert wird.
Grundwasseranalysen zweier Brunnen an der Hönower Chaussee, die dem Landkreis seit dem 28. September vorliegen, haben Grenzwerte überschritten die zwar aktuell noch nicht gelten, aber bald gesetzlich festgeschrieben sein werden.
Vor diesem Hintergrund erlässt der Landkreis Märkisch-Oderland daher vorsorglich zunächst ein Verbot der Entnahme von Grundwasser im abstromigen Bereich des Altreifenlagers bis zu 800m Entfernung.
Seelow, 29.09.2023