Pressemitteilung 66/2020
Kreisverwaltung Märkisch-Oderland ab 29. Juni 2020 wieder regulär geöffnet
Die Kreisverwaltung Märkisch-Oderland öffnet am 29. Juni 2020 wieder für den allgemeinen Besucherverkehr.
Um Ansammlungen zu verhindern und das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten, wird für den Besuch der Kreisverwaltung die vorherige telefonische oder elektronische Terminvereinbarung empfohlen.
Für Anliegen, die nicht die Anwesenheit in der Kreisverwaltung verlangen, bitten wir Sie weiterhin diese telefonisch, auf dem Postweg oder per E-Mail vorzutragen.
Die wieder ab dem 29. Juni geltenden allgemeinen Sprechzeiten der Kreisverwaltung sind dienstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr sowie freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr.
Für das Straßenverkehrsamt ist auch weiterhin eine vorherige online Terminvereinbarung notwendig.
Bürgerinnen und Bürger ohne Internetzugang können unter 03346/850-7171 telefonisch einen Termin reservieren.
Alternativ kann von Zuhause aus für die Abmeldung, Umschreibung und Neuzulassung von Fahrzeugen seit dem 2. Juni die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-KFZ) genutzt werden.
Die Kontaktdaten der einzelnen Fachämter des Landkreises finden Sie auf der Internetseite https://www.maerkisch-oderland.de
Die Onlinedienste der Kreisverwaltung finden Sie auf der Internetseite https://www.maerkisch-oderland.de/de/onlinedienste.html#main
Innerhalb der Verwaltung sind alle aufgefordert, sich und ihre Mitmenschen durch Hygiene und Abstand schützen.
Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz ist nicht verpflichtend, wird aber im Sinne der allgemeinen Präventionsmaßnahmen empfohlen.
Hintergrund:
Die Kreisverwaltung Märkisch-Oderland hatte als Maßnahme des Infektionsschutzes seit dem 23. März 2020 alle Dienstorte für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen.
Anliegen konnten weiterhin telefonisch, auf dem Postweg oder elektronisch per E-Mail vorgetragen werden.
Termine konnten nur wahrgenommen werden, wenn sie zwingend notwendig und im Vorfeld fernmündlich oder per E-Mail vereinbart wurden.
Seit dem 18. Mai waren Besuche der Kreisverwaltung nach vorheriger Anmeldung möglich.
Seelow, 23. Juni 2020