Pressemitteilung 66/2021


Gemeinsame Beschaffung von Rüstwagen

Für die Stützpunktfeuerwehren in Bad Freienwalde und Seelow wird der Landkreis gemeinsam mit den zuständigen Kommunen neue Rüstwagen beschaffen.

Es ist bislang brandenburgweit einmalig, dass ein Landkreis gemeinsam mit Kommunen ein Konzept entwickelt, welches die Aufgabenbewältigung bei technischen Hilfeleistungen beinhaltet.

Mittels öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen wollen sich der Landkreis Märkisch-Oderland und die Stadt Seelow, das Amt Golzow, das Amt Lebus, das Amt Seelow-Land und die Gemeinde Letschin verpflichten, gemeinsam für die Stützpunkt Feuerwehr für die Oderlandregion einen neuen Rüstwagen zu beschaffen und gemeinsam Fördermittel beim Land Brandenburg zu beantragen. Eine gleichlautende Vereinbarung wird es für die Stützpunkt Feuerwehr in Bad Freienwalde geben. Dort werden sich der Landkreis Märkisch-Oderland und die Stadt Bad Freienwalde, das Amt Falkenberg-Höhe, das Amt Barnim-Oderbruch und die Stadt Wriezen zur Beschaffung eines Rüstwagens verpflichten.

Finanziert werden die Rüstwagen jeweils von den beteiligten Kommunen. Die laufenden Kosten der Rüstwagen wird der Landkreis Märkisch-Oderland übernehmen.

Hintergrund:
Im Rahmen der Prüfung aller Gefahren- und Risikoanalysen der einzelnen Aufgabenträger ist der Bedarf an einem Rüstwagen speziell für die Aufgabenbewältigung bei technischen Hilfeleistungen deutlich geworden. Entsprechend der allgemeinen Weisung zur Mindestausstattung der Freiwilligen Feuerwehren je Aufgabenträger müsste ein solches Fahrzeug durch die einzelnen Aufgabenträger vorgehalten werden. Diese Vorgehensweise wird jedoch aufgrund der Komplexität und der dafür
notwendigen Mittel in Betrachtung der Risikoabwägung für nicht zweckdienlich angesehen. Durch den Landkreis wurde ein anderer Lösungsansatz gesucht, um zum einen den Aufgabenträger bei der Sicherstellung der Aufgabenerledigung nach dem Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz zu helfen und um zum anderen in der gesamten Region die Möglichkeit der adäquaten Abarbeitung solcher Einsatzszenarien im Bereich der Technischen Hilfeleistung zu schaffen.

Gerade mit den vorhandenen Gefahrenpotenzialen auf den vorhandenen Bundes- und Landesstraßen, den Schienenverbindungen und anderen Objekten mit besonderer Bedeutung sowie der Bundeswasserstraße Oder ist das Vorhandensein eines Rüstwagens unumgänglich.

Mit der Förderrichtlinie Brandschutz, Hilfeleistung und integrierte Regionalleitstellen des Landes Brandenburg besteht für die Förderperiode 2023 die Möglichkeit der Förderung von Rüstwagen.

Bei dem Rüstwagen handelt es sich um ein Feuerwehrfahrzeug das bei der technischen Hilfeleistung eingesetzt wird. Für diesen Zweck steht umfangreiches Werkzeug und Spezialgerät zur Verfügung, um Personen aus Notlagen zu befreien, Einsatzstellen ausleuchten zu können oder andere technische Hilfeleistungen größeren Umfangs ausführen zu können. Das Fahrzeug verfügt über ein vom Fahrzeugmotor angetriebenes Notstromaggregat und eine maschinelle Zugeinrichtung.


Seelow, 28.10.2021

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