Wasserrechtliche Allgemeinverfügung - Verbot der Wasserentnahme
Der Landrat des Landkreises Märkisch-Oderland erlässt bis auf Widerruf die wasserrechtliche Allgemeinverfügung zur Beschränkung des Eigentümer-/ Gemein- und Anliegergebrauchs an Oberflächengewässern im Landkreis Märkisch-Oderland – Verbot der Wasserentnahme