Wasserrechtliche Allgemeinverfügung - Verbot der Wasserentnahme


Der Landrat des Landkreises Märkisch-Oderland erlässt bis auf Widerruf die wasserrechtliche Allgemeinverfügung zur Beschränkung des Eigentümer-/ Gemein- und Anliegergebrauchs an Oberflächengewässern im Landkreis Märkisch-Oderland – Verbot der Wasserentnahme

 

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