Pressemitteilung 31/2020
Corona-Folgen: Soforthilfeprogramm für Unternehmen und Freiberufler
Wie das Wirtschaftsministerium des Landes Brandenburg am Freitagabend mitteilte, legt die Landesregierung ein Soforthilfeprogramm auf, das sich gezielt an kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und Liquiditätsengpässe geraten sind.
Notleidende Unternehmen sollen unbürokratisch und kurzfristig zwischen 5.000 und 60.000 Euro zur Abwendung einer akuten Existenzgefährdung erhalten können. Diese Soforthilfen sollen nicht als Darlehen, sondern als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Zudem wird das beim Wirtschaftsministerium bereits vorhandene Konsolidierungs- und Standortsicherungsprogramm („KoSta“) zur Gewährung von Liquiditätshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen kurzfristig aufgestockt.
Das Soforthilfeprogramm startet voraussichtlich ab Mittwoch, dem 25. März 2020.
Informationen zu dem Programm werden, sobald sie vorliegen, auf der Seite der Investitionsbank ILB veröffentlicht. Erst mit dem Start des Programms können auch Anträge bearbeitet werden!
Ab Programmstart können folgende Kontakte der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) genutzt werden:
Tel: 0331 - 660 2211
E-Mail: beratung@ilb.de
Alle Förderprogramme hat die ILB auf einer der https://www.ilb.de/de/covid-19-aktuelle-informationen/aktuelle-unterstuetzungsangebote/ zusammengestellt.
Seelow, 23.03.2020