Welche Besonderheiten gibt es beim Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zu den Fahrtkosten bei der Durchführung eines Schülerbetriebspraktikums/Praxislernens?


Die Beantragung ist rechtzeitig vor Beginn des Schülerbetriebspraktikums oder des Praxislernens vorzunehmen.

Vom Antragsteller ist zu überprüfen, ob der durch den Landkreis bereitgestellte Schülerfahrausweis auch für die Fahrten zum Praktikumsbetrieb/Praxislernen nutzbar ist. Eine erneute Antragstellung ist dann nicht erforderlich.

Die Entfernung muss auch hier mindestens 3,5 km betragen.

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