Ordnungswidrigkeiten
Eine Aufgabe der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) ist, auf die Einhaltung der naturschutzrechtlichen Vorgaben zu achten.
Folgende Gesetze und Verordnungen müssen hierbei berücksichtigt werden:
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG),
- Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG),
- Rechtsverordnungen zu Natur- und Landschaftsschutzgebieten sowie Naturdenkmälern und Geschützten Landschaftsbestandteilen.
Verstöße gegen diese Rechtsgrundlagen stellen in vielen Fällen Ordnungswidrigkeiten dar, die von der UNB verfolgt werden können.
Beispiele für häufige Ordnungswidrigkeiten in Natur- und Landschaftsschutzgebieten sind:
- Ablagerung von Müll und Grünabfällen,
- Neubau, An- oder Umbau von Baulichkeiten wie z. B. Stege, Zäune, Garten- und Gerätehäuser, Garagen und Carports,
- Befahrung mit Kraftfahrzeugen,
- Feuer machen,
- Zelten und campieren,
- Betreten außerhalb der Wege (in Naturschutzgebieten),
- Hunde frei laufen lassen (in Naturschutzgebieten).