Betreuungsbehörde
Herzlich willkommen auf der Seite der Betreuungsbehörde. Nachfolgen finden Sie nähere Informationen, sowie wichtige Formulare und Anträge.
Vom Betreuungsrecht betroffen sind erwachsene Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können.
Das Betreuungsrecht regelt, wie und in welchem Umfang für eine hilfsbedürftige Person vom Gericht eine Betreuerin, ein Betreuer bestellt wird. Das Gericht legt auch den Umfang fest, in dessen Rahmen die fremden Angelegenheiten geregelt werden.
Formular/Anträge:
- Broschüre Betreuungsrecht
- Vorsorgevollmacht
- Betreuungsverfügung
- Broschüre Patientenverfügung
- Patientenverfügung