Bodenordnungsverfahren


Es gibt Bodenordnungsverfahren die auf der Grundlage des Flurbereinigungsgesetztes (FlurbG) bzw. des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) oder die auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) durchgeführt werden.

Die Verfahren nach BauGB, auch Umlegung genannt, können auf der Grundlage eines Bebauungsplanes (B-Plan) oder in nicht beplanten Innenbereichen nach § 34 BauGB durchgeführt werden.

Für den Fachdienst Agrarentwicklung sind allerdings die Verfahren nach FlurbG bzw. LwAnpG, auch Flurbereinigung genannt, von größerer Bedeutung.
Zuständig für die Durchführung der Flurbereinigungsverfahren ist im Land Brandenburg das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung(LELF).

Diese Verfahren haben die Neuordnung von land- und forstwirtschaftlichem Grundbesitz zum Ziel.
Die Neugestaltung des Verfahrensgebietes soll für alle Beteiligten und die Allgemeinheit den größtmöglichen Nutzen bringen. Hierzu zählen zum Beispiel die Schaffung von gemeinsam zu nutzenden Wegen und Anlagen, die Durchführung von Bodenverbesserungsmaßnahmen und die Landschaftsgestaltung nach den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung.
Die neuen Flurstücke sollen nach Lage, Form und Größe möglichst so geschnitten werden, dass einheitlicher Grundbesitz entsteht.

Im Wesentlichen werden drei Formen der Flurbereinigungsverfahren unterschieden:

  • Klassische Flurneuordnungsverfahren – das gesamte Verfahrensgebiet wird vermessen
  • Beschleunigte Zusammenlegung – Tausch ganzer Grundstücke (keine oder wenig Vermessung)
  • Freiwilliger Landtausch – Tausch ganzer Grundstücke auf freiwilliger Basis

An den Flurbereinigungsverfahren werden die Eigentümer und Erbbauberechtigten der Grundstücke (Teilnehmer) sowie Inhaber von Rechten an den Grundstücken, die betroffenen Gemeinden, Bedarfs- und Erschließungsträger, die Boden- und Wasserverbände sowie die landwirtschaftlichen Berufsvertretungen (Nebenbeteiligte) beteiligt.
Die Teilnehmer bilden die Teilnehmergemeinschaft. Diese sind in Brandenburg im Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung Brandenburg (vlf) organisiert.

Zu den vorbereitenden Arbeiten für ein Flurbereinigungsverfahren zählt unter anderem auch die Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange. Hierzu zählen zum Beispiel das Katasteramt, das Landwirtschaftsamt, das Umweltamt, das Straßenverkehrsamt und andere. Diese erarbeiten die Stellungnahmen zur „Aufstellung der Neugestaltungsgrundsätze nach § 38 FlurbG“ und dem „Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 FlurbG“.

Innerhalb der Kreisverwaltung Märkisch-Oderland ist der Fachdienst Agrarentwicklung die federführende und koordinierende Stelle zur Einholung der Stellungnahmen durch die einzelnen Fachämter.
Der Fachdienst Agrarentwicklung erarbeitet darüber hinaus eine Stellungnahme in Bezug auf die Belange der Landwirtschaft.

Aktuell werden im Landkreis Märkisch-Oderland 16 Flurneuordnungsverfahren durchgeführt. Ein Verfahren (Jahnsfelde) wurde in unserem Landkreis bisher abgeschlossen. Nähere Angaben hierzu finden Sie auf den Seiten des vlf.

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