Basiselterngeld
Das Basiselterngeld wird an die Eltern für maximal 14 Lebensmonate gezahlt; beide können den Zeitraum untereinander aufteilen. Ab dem 15. Lebensmonat können beide Elternteile nur noch ElterngeldPlus erhalten (Ausnahme: Frühchen). Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen, zwei weitere Monate gibt es, wenn sich auch der andere Elternteil an der Betreuung des Kindes beteiligt und den Eltern mindestens zwei Monate Erwerbseinkommen wegfällt. Basiselterngeld können beide Elternteile nur für einen Monat in den ersten 12 Lebensmonaten gleichzeitig erhalten. Bezieht ein Elternteil ElterngeldPlus, so kann der andere Elternteil in dieser Zeit auch länger als einen Monat gleichzeitig Elterngeld (entweder Basiselterngeld oder ElterngeldPlus) bekommen. Ab dem 13. Lebensmonat können beide Elternteile gleichzeitig Basiseltergeld beziehen.
Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich des wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können aufgrund des fehlenden Partners die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.
Elterngeld Plus
Das ElterngeldPlus erkennt die Pläne derjenigen an, die schon während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten wollen. Eltern, die mit einer gewissen Stundenzahl ihrer Arbeit nachgehen wollen, haben dann die Möglichkeit, länger als bisher diese Leistung in Anspruch zu nehmen. Sie bekommen doppelt so lange Elterngeld (in maximal halber Höhe) und können so ihr Elterngeldbudget besser ausschöpfen. Aus einem bisherigen Basiselterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate.
Es ist möglich im Bezugszeitraum von Basiselterngeld und ElterngeldPlus höchstens 32 Wochenstunden zu arbeiten, jedoch wird das Einkommen anteilig angerechnet.
Ab dem 15. Lebensmonat muss ein lückenloser Bezug des Elterngeldes vorliegen.
Partnerschaftsbonus
Wenn beide Elternteile sich entscheiden, gleichzeitig für zwei bis vier Monate jeweils 24 bis 32 Stunden in der Woche zu arbeiten und sich damit auch die Zeit mit ihrem Nachwuchs zu teilen, gibt es einen zusätzlichen Partnerschaftsbonus in Form von bis zu vier zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten pro Elternteil.
Alleinerziehende haben ebenfalls einen Anspruch auf den Partnerschaftsbonus.