Europawahlen 2024
Die letzte Europawahl fand am 26. Mai 2019 statt.
Die Bundesregierung hat den 9. Juni 2024 als Tag für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments für die Bundesrepublik Deutschland bestimmt.
Bei der Europawahl wählen die Bürgerinnen und Bürger aus allen EU-Mitgliedsländern die Abgeordneten einer Partei oder politischen Vereinigung, die ihr Land im Europäischen Parlament vertreten sollen. Das Europäische Parlament konstituiert sich im Normalfall für fünf Jahre und besteht aktuell aus 705 Mitgliedern zuzüglich der Präsidentin oder des Präsidenten. Die Anzahl der von jedem Mitgliedsland zu wählenden Abgeordneten ergibt sich aus deren Einwohnerzahl. Sie wird degressiv proportional berücksichtigt, wobei kein Mitgliedsland weniger als sechs und mehr als 96 Sitze erhält. Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen aktuell 96 Sitze.
Die Abgeordneten für das Europäische Parlament werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl bestimmt. Für die Wahl der Abgeordneten aus der Bundesrepublik Deutschland gilt infolge der grundgesetzlichen Vorgaben zudem der Grundsatz der gleichen Wahl. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts mittels "starrer" Listen, die also durch die Wählerinnen und Wähler nicht verändert werden können. Jede Wählerin und jeder Wähler verfügt über genau eine Stimme, mit der ein Listenvorschlag einer Partei oder einer politischen Vereinigung gewählt wird.
Aktuelle Informationen, Rechtsgrundlagen und Mustervordrucke finden Sie hier
Das Wahlergebnis aus den Jahr 2019 für das Land Brandenburg finden Sie hier