Fördermittel für Träger


Förderung der Kinder- und Jugendarbeit - Richtlinien und Hinweise zur finanziellen Jugendförderung

Der Landkreis Märkisch-Oderland gewährt für die Jugend- und Jugendsozialarbeit gemäß §§ 11 – 14 SGB VIII finanzielle Zuwendungen. Fördermittel des Landkreises Märkisch-Oderland können eingesetzt werden für:

  • Personalkosten von sozialpädagogischen Fachkräften in der Jugend- und Jugendsozialarbeit,
  • Teilnehmerbeiträge für Kinder- und Jugendferienfreizeiten gemäß § 90 SGB VIII,
  • Maßnahmen und Projekte, an denen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von sechs bis 26 Jahren aus Märkisch-Oderland teilnehmen und die offen für Jederman angeboten werden,
  • Kinder- und Jugendeinrichtungen, die sich im Landkreis Märkisch-Oderland befinden,
  • Jugendleiterinnen und Jugendleiter, die mit Kindern und Jugendlichen im Landkreis Märkisch-Oderland arbeiten.

Weitere Hinweise für Zuwendungsempfänger finden Sie hier:

 

Frau Jacqueline Dimitriou
Fachdienst wirtschaftliche Jugendhilfe/Kindertagesbetreuung
Leiterin
Kontaktdaten