Fördermittel für Träger
Förderung der Kinder- und Jugendarbeit - Richtlinien und Hinweise zur finanziellen Jugendförderung
Der Landkreis Märkisch-Oderland gewährt für die Jugend- und Jugendsozialarbeit gemäß §§ 11 – 14 SGB VIII finanzielle Zuwendungen. Fördermittel des Landkreises Märkisch-Oderland können eingesetzt werden für:
- Personalkosten von sozialpädagogischen Fachkräften in der Jugend- und Jugendsozialarbeit,
- Teilnehmerbeiträge für Kinder- und Jugendferienfreizeiten gemäß § 90 SGB VIII,
- Maßnahmen und Projekte, an denen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von sechs bis 26 Jahren aus Märkisch-Oderland teilnehmen und die offen für Jederman angeboten werden,
- Kinder- und Jugendeinrichtungen, die sich im Landkreis Märkisch-Oderland befinden,
- Jugendleiterinnen und Jugendleiter, die mit Kindern und Jugendlichen im Landkreis Märkisch-Oderland arbeiten.
Weitere Hinweise für Zuwendungsempfänger finden Sie hier:
- Glossar zur Projektförderung
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung für Gemeinden