Futtermittelsicherheit
Information zur Registrierung der Futtermittelunternehmen
Seit dem Inkrafttreten der Futtermittelhygieneverordnung (EG) Nr. 183/2005 vom 08. Februar 2005 müssen sich Futtermittelunternehmer, die in einer der Herstellungs-, Verarbeitungs-, Lagerungs-, Transport- oder Vertriebsstufen von Futtermitteln tätig sind, gemäß Artikel 9 der genannten Verordnung bei ihrer zuständigen Futtermittelüberwachungsbehörde registrieren lassen.
Futtermittelunternehmen im Sinne dieser Verordnung sind:
- Landwirte, die ihre selbst erzeugten Futtermittel in Verkehr bringen (Marktfruchtbetriebe) einschließlich der Lagerung, Behandlung und der innerbetriebliche Transport
- Landwirte, die ihre selbst erzeugten Futtermittel Verkehr bringen und/oder an ihre Tiere füttern einschließlich der Lagerung, Behandlung und der innerbetriebliche Transport
- Landwirte, die Futtermittel zukaufen und vor der Verfütterung mischen
- Unternehmer außerhalb der landwirtschaftlichen Primärproduktion, die Einzelfuttermittel abgeben (u.a. Bierbrauer, Bäcker, Hersteller von Nebenprodukten der Getreide- und Zuckerverarbeitenden Industrie sowie der Ölmühlen). Alle Landwirte im Landkreis haben den formgerechten Antrag an die Futtermittelüberwachungsbehörde des Landkreises Märkisch-Oderland zu stellen
- Hersteller von Futtermittelzusatzstoffen, Vormischungen und Mischfuttermitteln
- Futtermittelhändler mit Ausnahme des Einzelhandels von Heimtierfutter
- Transporteure, Lagerhaltungen und Betriebe, die Futtermittel behandeln (z.B. Abpacken)
Das Formular zur Registrierung finden Sie unter Formulare.
Die Anschrift für die Registrierung der Primärproduzenten lautet:
Landkreis Märkisch-Oderland
Amt für Landwirtschaft und Umwelt
Puschkinplatz 12
15306 Seelow
Telefon: 03346 850-6300
Telefax: 03346 850-6309
Alle anderen Futtermittelunternehmer haben den Antrag an das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz in 15236 Frankfurt/Oder zu senden.
Die Anschrift lautet:
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
Referat V1, Futtermittelüberwachung
Postanschrift: Postfach 60 10 61
14410 Potsdam
Besucheranschrift: Müllroser Chaussee 50
15236 Frankfurt/Oder
Telefon: 0335 560-3367
Telefax: 0335 560-3399
Von der Registrierungspflicht ausgenommen sind jedoch Landwirte, die
- Futtermittel für die Verfütterung an Tiere herstellen, die sie selbst verzehren bzw. deren Produkte sie selbst essen (Eigenverbrauch) oder die sie als Kleinerzeuger auf dem Markt verkaufen
- Futtermittel in kleinen Mengen (bis max. 5 ha/Jahr) auf örtlicher Ebene direkt an Landwirtschaftsbetriebe liefern
- Tiere füttern, deren Futter sie fütterungsfertig zugekauft haben und dem ggf. außer Wasser nichts weiter mehr zugemischt wird.