Fachdienst Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Herzlich willkommen auf den Seiten des Fachdienstes Kinder- und Jugendgesundheitsdienst. Nachfolgend finden Sie nähere Informationen, sowie die Aufgaben des Fachdienstes und seiner einzelnen Bereiche.
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) führt regelmäßig ärztliche Untersuchungen von Kindern und Jugendlichen durch. Diese Untersuchungen sind durch landesrechtliche Festlegungen definiert. Der KJGD soll Entwicklungsstörungen, Behinderungen oder Krankheiten frühzeitig erkennen und die erforderlichen Maßnahmen rechtzeitig einleiten.
Die Pflichtaufgaben des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes umfassen die folgende Untersuchungen:
- Kita-Untersuchungen, vor allem Untersuchungen aller Kinder vom 30. bis 42. Lebensmonat
- Schuleingangsuntersuchungen
- Schulabgangsuntersuchungen/ Erstuntersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz einschl. Nachuntersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
- Bei allen Untersuchungen erfolgt gleichzeitig die Überprüfung des Impfstatus, auf Wunsch und nach Einwilligung der Sorgeberechtigten können eventuelle Impflücken geschlossen werden.
Weitere Aufgaben des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes sind:
- Diagnostik und Verlaufskontrolle zur Beurteilung der Notwendigkeit einer Frühförderung für Kinder mit einer Entwicklungsauffälligkeit oder Entwicklungsverzögerung (Eingliederungshilfe nach Sozialgesetzbuch IX und VIII)
- Beurteilung der Notwendigkeit von Schülerspezialtransporten
- Beratung und Unterstützung Eltern und Familien mit Kindern in spezifischen Problemsituationen
- Intensive Zusammenarbeit mit Kita's, Schulen und dem Jugendamt
- Gesundheitsförderung und Gesundheitsfürsorge
- seit 2009 ZER (Zentrales Einladungs- und Rückmeldewesen lt. BbgGDG)
Gesetzliche Grundlagen:
- Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz (BbgGDG)
- VO über die Aufgaben der Kinder- und Jugendgesundheitsdienste im Land Brandenburg
- Brandenburgisches Kita-Gesetz
- Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz – BbgSchulG)
- Verordnung über den Bildungsgang der Grundschule (Grundschulverordnung – GV)
- Verordnung über Unterricht und Erziehung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf (Sonderpädagogik-Verordnung – SopV)
- Zweites Gesetz zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches – Kinder- und Jugendhilfe (Kindertagesstättengesetz – KitaG)
- Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderungsverordnung – FrühV)
- SGB VIII und IX
- Jugendarbeitsschutzgesetz