Kostensatzvereinbarungen
Der Landkreis Märkisch-Oderland übernimmt als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Kosten für die Leistungsangebote der freien Jugendhilfe. Dazu werden mit den Leistungserbringern gemäß § 78b Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) Kostensatzvereinbarungen getroffen über:
- Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungsangebote (Leistungsvereinbarung)
- differenzierte Entgelte für die Leistungsangebote und die betriebsnotwendigen Investitionen (Entgeltvereinbarung) und
- Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität der Leistungsangebote sowie über geeignete Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung (Qualitätsentwicklungsvereinbarung)
Vereinbarungen werden über die folgenden Leistungen getroffen:
- Ambulante Leistungen
- Stationäre Leistungen
- Teilstationäre Leistungen