Benutzung


Die Benutzung des Kreisarchivs ist für jedermann nach Maßgabe des Brandenburgischen Archivgesetzes und der Satzung über Aufgaben und Benutzung des Kreisarchivs Märkisch-Oderland möglich. Anstelle der persönlichen Akteneinsicht, kann auch eine schriftliche Beauskunftung durch das Archivpersonal erfolgen.

Auskünfte werden hauptsächlich erteilt zu:

  • Erbschaftsangelegenheiten und Familienforschung aus den geschlossenen Personenstandsregistern sowie den Kreismeldekarteien
  • DDR-Bauunterlagen (Beauskunftung erfolgt über das Bauordnungsamt des Landkreises)
  • Grundstücksangelegenheiten (vor allem Bodenreform)
  • Rehabilitierungsangelegenheiten (vor allem DDR-Kinderheimaufenthalte)
  • Abschriften von Facharbeiter- oder Meisterzeugnissen (für den Zeitraum ca.  1953 - 1990)
  • Abschriften von Schulabschlusszeugnissen (für den Zeitraum ca. 1958 – 1980)
  • Heimatforschung, Chroniken etc.
  • wissenschaftliche Forschungsvorhaben
  • Schülerprojekte

Alle Unterlagen können vom Archiv als beglaubigte Kopie zur Verfügung gestellt werden.

Formulare und Ordnungen:

Liegenschafts- und Bauverwaltungsamt
Archiv
Kontaktdaten