Benutzung
Die Benutzung des Kreisarchivs ist für jedermann nach Maßgabe des Brandenburgischen Archivgesetzes und der Satzung über Aufgaben und Benutzung des Kreisarchivs Märkisch-Oderland möglich. Anstelle der persönlichen Akteneinsicht, kann auch eine schriftliche Beauskunftung durch das Archivpersonal erfolgen.
Auskünfte werden hauptsächlich erteilt zu:
- Erbschaftsangelegenheiten und Familienforschung aus den geschlossenen Personenstandsregistern sowie den Kreismeldekarteien
- DDR-Bauunterlagen (Beauskunftung erfolgt über das Bauordnungsamt des Landkreises)
- Grundstücksangelegenheiten (vor allem Bodenreform)
- Rehabilitierungsangelegenheiten (vor allem DDR-Kinderheimaufenthalte)
- Abschriften von Facharbeiter- oder Meisterzeugnissen (für den Zeitraum ca. 1953 - 1990)
- Abschriften von Schulabschlusszeugnissen (für den Zeitraum ca. 1958 – 1980)
- Heimatforschung, Chroniken etc.
- wissenschaftliche Forschungsvorhaben
- Schülerprojekte
Alle Unterlagen können vom Archiv als beglaubigte Kopie zur Verfügung gestellt werden.
Formulare und Ordnungen: