Pressemitteilung 11/2022
Jahresgebührenbescheid für die Abfallentsorgung Am 1. März 2022 wurden an alle Gebührenpflichtigen im Landkreis Märkisch-Oderland die Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung 2021/2022 versandt
Die Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2021/2022, die am 1. März 2022 an alle Gebührenpflichtigen versandt wurden, enthalten den Abrechnungsbescheid für das Jahr 2021 und die Festsetzung der Vorauszahlung für das Jahr 2022.
In den Abfallentsorgungsgebühren sind die Grundgebühr, die Abfallbehältergebühr, die Leistungs-/Leerungsgebühr und ggf. die Behälterwechselgebühr sowie die Holgebühr enthalten.
Bitte beachten Sie, dass mit dem Gebührenbescheid alle Änderungen zu Personen bis einschließlich 15. Dezember 2021 berücksichtigt worden sind. Änderungen zur Personenzahl nach diesem Datum werden im nächsten Änderungsbescheid aufgeführt.
Der Fälligkeitstermin für die Zahlung der Abfallentsorgungsgebühren ist der 1. April 2022. Überweisungen richten Sie bitte unter Angaben des Kassenzeichens auf das im Gebührenbescheid angegebene Konto.
Bei Fragen zum Gebührenbescheid können den Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland (EMO) gerne per Brief, E-Mail, Fax oder mittels Kontaktformular auf der Internetseite des Entsorgungsbetriebes kontaktieren.
Telefonisch stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter den im Gebührenbescheid angegebenen Telefonnummern wie folgt zur Verfügung:
Montag | 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr |
Dienstag | 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr |
Mittwoch | 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr |
Donnerstag | 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr |
Freitag | 8:00 bis 12:00 Uhr |
Bitte beachten Sie, dass eine Vielzahl von Gebührenbescheiden nahezu gleichzeitig versandt wurde. Daher kommt es, insbesondere Anfang März, zu einem sehr hohen Anrufaufkommen und folglich auch zu einer eingeschränkten telefonischen Erreichbarkeit.
Aufgrund der Corona-Pandemie ist eine Vorsprache im EMO ausschließlich nach vorheriger Terminvergabe möglich. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin über die vorgenannten Kontaktmöglichkeiten. Seelow, 3. März 2022