Pressemitteilung 11/2023
Jahresgebührenbescheid für die Abfallentsorgung
Am 1. März 2023 werden an alle Gebührenpflichtigen im Landkreis Märkisch-Oderland die Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung 2022/2023 versandt.
Die Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2022/2023, die am 1. März 2023 an alle Gebührenpflichtigen versendet werden, enthalten den Abrechnungsbescheid für das Jahr 2022 und die Festsetzung der Vorauszahlung für das Jahr 2023.
In den Abfallentsorgungsgebühren sind die Grundgebühr, die Abfallbehältergebühr, die Leistungs-/Leerungsgebühr und ggf. die Behälterwechselgebühr sowie die Holgebühr enthalten.
Bitte beachten Sie, dass mit dem Gebührenbescheid alle Änderungen zu Personen bis einschließlich 15. Dezember 2022 berücksichtigt sind. Änderungen zur Personenzahl nach diesem Datum werden im nächsten Änderungsbescheid aufgeführt.
Der Fälligkeitstermin für die Zahlung der Abfallentsorgungsgebühren ist der 1. April 2023. Überweisungen richten Sie bitte unter Angaben des Kassenzeichens auf das im Gebührenbescheid angegebene Konto.
Bei Fragen zum Gebührenbescheid können Sie uns gerne per Brief, E-Mail, Fax, dem Kontaktformular auf unserer Internetseite oder über die neue AbfallApp MOL des Entsorgungsbetriebes Märkisch-Oderland (EMO) kontaktieren.
Telefonisch stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter den im Gebührenbescheid angegebenen Telefonnummern wie folgt zur Verfügung:
Montag | 8 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr |
Dienstag | 8 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr |
Mittwoch | 8 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr |
Donnerstag | 8 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr |
Freitag | 8 - 12 Uhr |
Bitte beachten Sie, dass eine Vielzahl von Gebührenbescheiden nahezu gleichzeitig zugestellt wird. Daher kommt es, insbesondere Anfang März, zu einem sehr hohen Anrufaufkommen und folglich auch zu einer eingeschränkten telefonischen Erreichbarkeit.
Seelow, 28.02.2023