Pressemitteilung 13/2024


Entsorgungsbetrieb verschickt zum 1. März Jahresgebührenbescheid

Zum 1. März wird vom Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland (EMO) der Jahresgebührenbescheid 2023/2024 zur Abfallentsorgung im Landkreis an alle Gebührenpflichtigen versandt. Auf der Homepage des EMO www.entsorgungsbetrieb-mol.de können die wichtigsten Fragen und Antworten dazu nachgelesen werden.

Rund 74.100 Jahresgebührenbescheide verschickt der Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland zum 1. März 2024 an alle Gebührenpflichtigen. Neben der zu entrichtenden Grundgebühr je Person werden darin auch die Behältergebühren und die Leerungsgebühren für die Restmüll- und gegebenenfalls die Biotonne für 2023 abgerechnet und eine Vorauszahlung fürs Jahr 2024 erhoben.

Grundlage für die Gebührenerhebung durch den EMO ist die vom Kreistag am 13. Dezember 2023 beschlossene Abfallgebührensatzung 2024. Diese sieht neben einer Erhöhung der Grundgebühr auch höhere Entsorgungs- und Behältergebühren vor. Diese resultieren im Wesentlichen aus regulären Preisanpassungsverlangen der Entsorger. Sie machten darin gegenüber dem EMO höhere Kosten für Personal-, Kraftstoff und Verbrauchskosten ebenso geltend wie Kostensteigerungen aufgrund der verbesserten Bioabfallverwertung. Hinzu kommt der Einbruch bei den Erlösen aus der Papierverwertung. Wirkten sich in der Vergangenheit die erzielten Erlöse aus der Papierverwertung kostendämpfend auf die Abfallgebühren insgesamt aus, überstiegen im Vorjahr die Sammel- und Verwertungskosten die Erlöse deutlich. Weiterhin führten gesunkene Sammelmengen bei Ast- und Strauchwerk zu höheren Sammelkosten in dieser Sparte. Gestiegen sind außerdem die Investitionskosten zur Erweiterung und Erneuerung des Abfallbehälterbestandes. All dies führt zu einer Erhöhung der Entsorgungsgebühren für das Jahr 2024.

Der EMO hat auf seiner Internetseite www.entsorgungsbetrieb-mol.de wichtige Fragen und Antworten zum diesjährigen Gebührenbescheid zusammengefasst. Dort ist auch ein Mustergebührenbescheid mit Erläuterung aller relevanten Daten nachzulesen. Ebenso ist die Abfallgebührensatzung 2024 auf der Homepage eingestellt.

Seelow, 28.02.2024

 

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Frau Johanna Seelig
Stabsstelle des Landrates
Leiterin Stabsstelle/ Persönliche Referentin des Landrates und Pressesprecherin
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