Pressemitteilung 32/2020


Landrat des Landkreises Märkisch-Oderland erlässt Allgemeinverfügung über das Verbot der Tätigkeit von erlaubnispflichtigen Kindertagepflegestellen im Landkreis Märkisch-Oderland 

Der Landrat des Landkreises Märkisch-Oderland erlässt eine Allgemeinverfügung zum Verbot der Tätigkeit von erlaubnispflichtigen Kindertagepflegestellen.
Wie schon bei Kitas und Grundschulen gibt es für Kinder deren Eltern im Bereich der sogenannten kritischen Infrastruktur arbeiten die Möglichkeit einer Notbetreuung.
Das Formular für die Notbetreuung ist von den Erziehungsberechtigten auszufüllen, vom Arbeitgeber zu bestätigen und der Tagesmutter vorzulegen.


Den Wortlaut der Allgemeinverfügung finden Sie auf der Internetsete des Landkreises unter:
https://www.maerkisch-oderland.de/de/allgemeinverfuegungen.html

Das Formular für die Notbetreuung unter:
https://www.maerkisch-oderland.de/de/allgemeine-informaionen-und-verhaltensregeln/formular-notbetreuung-kita-grundschule-hort.html

 

Seelow, 23.03.2020

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Frau Johanna Seelig
Stabsstelle des Landrates
Leiterin Stabsstelle/ Persönliche Referentin des Landrates und Pressesprecherin
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