Pressemitteilung 52/2020
Eröffnung der Bienenbelegstelle „Lattbusch"
Vom 23. Mai bis 24. Juli 2020 ist die Bienenbelegstelle „Lattbusch" im Prötzeler Wald wieder geöffnet. Die Annahme der Königinnen erfolgt grundsätzlich immer freitags von 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr. Die letzte Annahme für Königinnen ist der 17. Juli 2020. Imker, die ab 15. Mai 2020 in den 10 km-Schutzradius um die Bienenbelegstelle einwandern wollen, müssen zwingend einen Genehmigungsantrag beim Amt für Landwirtschaft und Umwelt stellen. Dem Antrag sind die amtstierärztliche Bescheinigung, der Abstammungsnachweis sowie die Einwilligung der Eigentümer oder Nutzungsberechtigten beizufügen. Zu beachten ist, dass Beuten mit Wabenbau ohne Rähmchen ausdrücklich nicht gestattet sind.
Antragsformulare sind beim Amtsleiter Herrn Jan Paepke (Tel.-Nr. 03346 850-6300) oder bei Frau Marion Knauer (Tel.-Nr. 03346 850-6317) sowie per E-Mail über alu@landkreismol.de erhältlich. Zuwiderhandlungen werden gemäß der Verordnung zum Schutz der Bienenbelegstelle „Lattbusch" im Landkreis Märkisch-Oderland vom 15.04.1996, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Märkisch-Oderland Nr. 22 vom 06.06.1996, mit einer Geldbuße bis 10.000 Euro geahndet. Weitere Informationen zur Bienenwanderung und zur Lage der Belegstelle finden Sie unter www.imker-mol.de.
Mit Anlieferung der Einzelwabenkästen ist die Seuchenfreiheitsbescheinigung des Veterinäramtes vorzulegen.
Hintergrund:
Die Zucht standortangepasster, friedfertiger und leistungsfähiger Bienen ist eine wichtige Voraussetzung für die Bienenhaltung mit einem hohen Anteil von Imkereien in der Nähe und innerhalb von Siedlungen. Das Brandenburgische Bienenzuchtgesetz (BbgBienG) dient der Sicherung der Reinpaarung, insbesondere der in Brandenburg weit verbreiteten Rasse Carnica und eröffnet in diesem Sinne die Möglichkeit der staatlichen Anerkennung von Bienenbelegstellen.
Zur Umsetzung des BbgBienG hat der Landkreis einen Schutzbereich mit einem Radius von zehn Kilometern um die staatlich anerkannte Bienenbelegstelle errichtet.
Im Schutzbereich dürfen im Zeitraum vom 15. Mai bis 15. August 2020 außer den Drohnenvölkern der Bienenbelegstelle nur solche Bienenvölker gehalten werden, die der Zuchtherkunft der Bienenbelegstelle entsprechen.
Der Schutzbereich umfasst folgende Gemeinden und Ortsteile ganz oder teilweise:
Beiersdorf, Brunow, Frankenfelde, Freudenberg, Gielsdorf, Grunow, Harnekop, Haselberg, Klosterdorf, Leuenberg, Prötzel, Reichenow, Steinbeck, Sternebeck, Strausberg, Wesendahl, Wölsickendorf, Wollenberg
Seelow, 12. Mai 2020