Pressemitteilung 67/2021


Landkreis lud am 28. Oktober zur Biber-Konferenz

Der Landkreis Märkisch-Oderland hatte am 28.10.2021 unter dem Namen Biber-Konferenz zu einer Veranstaltung zum Bibermanagement geladen. Neben aktuellen Informationen zum Bibermanagement in Märkisch-Oderland, im Bundesland Brandenburg und im Bundesland Bayern hatte das Fachpublikum auch die Möglichkeit, einzelne Positionen zum Bibermanagement vorzutragen, zu diskutieren und neue Lösungsansätze zu formulieren.

Rainer Schinkel, Fachbereichsleiter I und Leiter der AG Biber, begrüßte die etwa 50 Gäste verschiedener Institutionen und führte aus: „Der Landkreis Märkisch-Oderland agiert beim Bibermanagement in einem Spannungsfeld zwischen Schutzbestimmungen einer streng geschützten Art, einer rasanten Populationsvergrößerung im Landkreis, nachweislichen Schäden - die Landwirte oder Kommunen haben - und dem manchmal doch weit entferntem Potsdam, dass diese Sorgen nicht immer ausreichend würdigt“.

Impulse setzten Gerhard Schwab, Biberbeauftragter des Bundes Naturschutz in Bayern für Südbayern, Lisa Giese, hauptamtliche Biberberaterin des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK), Björn Ellner, Leiter des Fachdienstes Untere Naturschutzbehörde des Landkreises und Henrik Wendorff, Präsident des Brandenburgischen Bauernverbandes.

Die sich an die Impulsvorträge anschließende Diskussion verdeutlichte die verschiedenen Perspektiven auf die Biberproblematik. Ungelöste Probleme wurden offen angesprochen. Mehrfach wurde auf die Möglichkeit hingewiesen, dass Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Schäden durch den Biber durch das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) gefördert werden können.

Von verschiedener Seite, so auch vom Landkreis, wurde an das Land Brandenburg appelliert, einen Fonds zu schaffen, um vom Biber verursachte Schäden ausgleichen zu können. Solch ein Schadensausgleichsfonds könnte maßgeblich dazu beitragen, die Akzeptanz des Bibers in der Region zu erhöhen.

Der Gewässer- und Deichverband Oderbruch (GEDO) forderte, dass durch das Land eine höhere Kostenerstattung für die biberbedingten Mehraufwendungen bei der Gewässerunterhaltung II. Ordnung erforderlich sei.
Darüber hinaus wurden Forderungen formuliert, den hohen Schutzstatus des Bibers aufzuheben und diese Art in das Jagdrecht zu überführen.
Im Anschluss an die Impulsvorträge und die Diskussion wurden verschiedene Exkursionspunkte am Platkower Mühlenfließ durch den GEDO und am Stöbber durch die Verwaltung des Naturparks Märkische Schweiz präsentiert. Dort wurden Maßnahmen des aktiven Bibermanagements und geförderte Präventionsmaßnahmen hautnah vorgestellt.
Einigkeit herrschte darüber, dass auch nach sechs Jahren intensiver Auseinandersetzung mit diesem Thema, beispielsweise in der vom Landkreis geleiteten Arbeitsgruppe „Biber in Märkisch-Oderland“ und nach sechs Jahren Brandenburgischer Biberverordnung (BbgBiberV) weiter an dieser Thematik gearbeitet werden muss. Ziel ist es, durch ein geeignetes Management ein möglichst konfliktarmes Nebeneinander von Mensch und Biber zu gestalten.

 

Hintergrund:

Biber sind nach europäischem und nationalem Naturschutzrecht streng geschützt. Wo erforderlich, kann die zuständige Naturschutzbehörde auf begründeten Antrag eine artenschutzrechtliche Ausnahme von den Verboten des § 44 BNatSchG erteilen. Um das Verfahren zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, hat das Land Brandenburg die Brandenburgische Biberverordnung (BbgBiberV) 2015 in Kraft gesetzt und 2020 novelliert. Die BbgBiberV ermöglicht einem beschränkten Personenkreis unter bestimmten Voraussetzungen Vergrämungsmaßnahmen und die Entnahme von Bibern.

Seit April 2015 wird im Landkreis Märkisch-Oderland in einer Arbeitsgruppe, die aus Vertretern anerkannter Naturschutzverbände, dem Gewässer- und Deichverband, der landwirtschaftlichen berufsständischen Vertretung und den Verwaltungen aus Land und Landkreis besteht, über Möglichkeiten und Handlungsoptionen diskutiert, wie die unterschiedlichen Interessenlagen, die sich mit der Ausbreitung des Bibers im Landkreis ergeben haben, in Einklang gebracht werden können. Im Frühjahr dieses Jahres wurden zudem drei Biberberater im Landkreis berufen, die zur Biberthematik im rechtlichen Umgang und zu möglichen Präventionsmaßnahmen beraten können.

 

Seelow, 02.11.2021

backward Zurück
Frau Johanna Seelig
Stabsstelle des Landrates
Leiterin Stabsstelle/ Persönliche Referentin des Landrates und Pressesprecherin
Kontaktdaten