Schulentwicklungsplanung
Gemäß § 102 des Brandenburgischen Schulgesetzesist die Schulentwicklungsplanung eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.
Der Schulentwicklungsplan bildet die planerische Grundlage für ein möglichst wohnungsnahes und alle Bildungsgänge umfassendes Schulangebot. Er zeigt eine Bestandsaufnahme der aktuellen schulrelevanten Gegebenheiten vor Ort und berücksichtigt die künftige Entwicklung. Es werden Entwicklungsprognosen unter Berücksichtigung landes- und regionalplanerischer sowie demografischer Aspekte und Struktur- und Übergangsquoten erarbeitet.
Hier finden Sie den aktuellen Schulentwicklungsplan:
Schulentwicklungsplan 2020/21 bis 2024/25
Teilfortschreibung Berliner Umland 2023/24 bis 2028/29