Sonderbauten
Herzlich willkommen auf der Seite der Sonderbauten.
Der Bereich „Sonderbauten“ übernimmt Aufgaben nach der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO). Er wacht darüber, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere bei Sonderbauten, eingehalten werden. Zu Sonderbauten gehören u.a. Krankenhäuser, Schulen, Versammlungsstätten, Pflegeheime und Hotels.
Hierzu werden:
- in Krankenhäusern und Versammlungsstätten wiederkehrend bauaufsichtliche Überprüfungen durchgeführt,
- Sonderbauten auf Grundlage von Hinweisen und Feststellungen anderer Behörden, hauptsächlich der Brandschutzdienststelle, bauordnungsrechtlich überprüft,
- die regelmäßige Prüfung sicherheitstechnischer Gebäudeausrüstungen überwacht sowie
- fliegende Bauten (Karussells auf Jahrmärkten, Bühnen, Veranstaltungszelte, Verkaufsstände, aufblasbare Spielgeräte wie Hüpfburgen u.a.) vor Inbetriebnahme besichtigt und zur Nutzung freigegeben (Gebrauchsabnahme)