Landkreis als Träger öffentlicher Belange


Erarbeitung von TÖB-Stellungnahmen:

  • in Raumordnungsverfahren, Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren, bei räumlichen Planungen im grenznahen Raum, in Bauleitplanverfahren benachbarter Landkreise / Metropole sowie in Verfahren, die dem Bergrecht unterliegen
  • Zustimmung zu einzelnen Infrastrukturmaßnahmen (Straßen- /Radwege- und Gehwegbau, Ausbau Telekommunikationsinfrastruktur, Erneuerung und Modernisierung Energieanlagen / Leitungen) im Landkreis unter Einbeziehung der Fachämter der Kreisverwaltung
  • Stellungnahmen und Zustimmung des Landkreises zu Förderanträgen der Städte und Gemeinden im Rahmen von Bund- / Länder-Förderprogrammen zur Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen
  • Wirtschaftsamt als TÖB: Kreisplanung mit den Sachgebieten Wirtschaftsförderung und Tourismus im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung