Jagdscheinerteilung 2023

Rechtliche Grundlage

Gemäß § 15 Abs. 1 Bundesjagdgesetz muss, wer die Jagd ausübt, einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen.

Verfahrensablauf

  • Das Antragsformular bis Ende Januar per E-Mail (jagdbehoerde@landkreismol.de) oder Post an die Untere Jagdbehörde übersenden
  • Die Untere Jagdbehörde veranlasst die Zuverlässigkeitsprüfung
  • Nach erfolgreicher Zuverlässigkeitsprüfung erhalten Sie eine Mitteilung, dass der Jagdschein und die Versicherungsbestätigung übersendet werden können bzw. eine Terminvereinbarung möglich ist
  • Die Zahlung der Gebühren erfolgt per Gebührenbescheid bzw. EC-Kartenzahlung vor Ort

Benötige Unterlagen

  • Antragsformular
  • Nachweis über eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung (§ 17 Abs. 1 Ziff. 4 BJagdG: mindestens 500 000 € für Personenschäden und 50 000 € für Sachschäden) eines Versicherungsunternehmens mit Sitz in der EU mit Gültigkeit für den Zeitraum der Beantragung
  • Nachweis – sofern zutreffend - über die Grundlage des privatrechtlichen Jagdrechtes (Eigentumsnachweis, Benennungsvertrag, entgeltliche Jagderlaubnis, Pachtvertrag - sofern noch nicht angezeigt)
  • Bei Ersterteilung Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung
  • Bei Neuausstellung/vollem Jagdschein ein Passbild

Gebühren

Die Gebühren für den Jagdschein richten sich nach der GebOLandw und die Jagdabgabe nach § 2 BbgJagdDV.

 

Untere Jagdbehörde
Amt für Landwirtschaft und Umwelt
Kontaktdaten