Erteilung / Verlängerung Jagdschein
Jagdscheinerteilung 2023
Rechtliche Grundlage
Gemäß § 15 Abs. 1 Bundesjagdgesetz muss, wer die Jagd ausübt, einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen.
Verfahrensablauf
- Das Antragsformular bis Ende Januar per E-Mail (jagdbehoerde@landkreismol.de) oder Post an die Untere Jagdbehörde übersenden
- Die Untere Jagdbehörde veranlasst die Zuverlässigkeitsprüfung
- Nach erfolgreicher Zuverlässigkeitsprüfung erhalten Sie eine Mitteilung, dass der Jagdschein und die Versicherungsbestätigung übersendet werden können bzw. eine Terminvereinbarung möglich ist
- Die Zahlung der Gebühren erfolgt per Gebührenbescheid bzw. EC-Kartenzahlung vor Ort
Benötige Unterlagen
- Antragsformular
- Nachweis über eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung (§ 17 Abs. 1 Ziff. 4 BJagdG: mindestens 500 000 € für Personenschäden und 50 000 € für Sachschäden) eines Versicherungsunternehmens mit Sitz in der EU mit Gültigkeit für den Zeitraum der Beantragung
- Nachweis – sofern zutreffend - über die Grundlage des privatrechtlichen Jagdrechtes (Eigentumsnachweis, Benennungsvertrag, entgeltliche Jagderlaubnis, Pachtvertrag - sofern noch nicht angezeigt)
- Bei Ersterteilung Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung
- Bei Neuausstellung/vollem Jagdschein ein Passbild
Gebühren
Die Gebühren für den Jagdschein richten sich nach der GebOLandw und die Jagdabgabe nach § 2 BbgJagdDV.