Unbrauchbare Kleidung gehört in den Hausmüll.
Verschlissene, unbrauchbare Kleidung gehört weiterhin in die schwarze Tonne. Gute Altkleider, die für karitative Zwecke oder für den Second-Hand-Markt genutzt werden können, sollten auch künftig über die Altkleidercontainer einer Wiederverwendung zugeführt werden. Diese Regelung gilt im Landkreis Märkisch-Oderland schon lange – und sie gilt auch 2025. Daran ändert auch die seit 01.01.2025 EU-weit geltende Pflicht zur Getrenntsammlung von Textilabfällen nichts, die gegenwärtig bei vielen Bürgern zu Verunsicherung führt.
„Vielerorts geistert durch die Medien, dass kaputte Kleidungsstücke nicht mehr über den Restmüll entsorgt werden dürfen und bei falscher Entsorgung hohe Strafen drohen. Das ist schlichtweg falsch“, stellt Angela Friesse, Werkleiterin des EMO, klar. Es sei sogar wichtig, dass zerschlissene, stark verschmutzte oder unbrauchbare Kleidungsstücke – also Lumpen – nicht in die Altkleidercontainer geraten. Denn diese mindern die Qualität der dort gesammelten Altkleider, ziehen einen hohen Sortieraufwand für die Sammelorganisationen nach sich und führen zu höheren Entsorgungskosten für die Alttextilbranche.
Daher gilt auch weiterhin, in Abwandlung einer alten Volksweisheit: die guten in den Container, die schlechten in die Hausmülltonne.