Aufgabe der Beauftragten für die Integration von Menschen mit Behinderungen ist es, die Belange der behinderten
Menschen in besonderer Weise zu unterstützen und zu fördern.
Zudem setzt sie sich für die bauliche Barrierefreiheit im Landkreis ein. So hat sie beispielsweise in Baugenehmigungsverfahren die Möglichkeit, Stellungnahmen einzubringen.
In Gremien, wie dem Kreistag und seinen Fachausschüssen, vertritt sie die Interessen der Menschen mit Behinderungen, wenn Tagesordnungspunkte behandelt werden, die Auswirkungen auf die Integration behinderter Menschen haben.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist eine Ansprechpartnerin für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung in Angelegenheiten, die die Gleichstellung von Frauen und Männern betreffen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Für Bürgerinnen und Bürger unterstützt die Gleichstellungsbeauftragte durch Hilfe zur Selbsthilfe und vermittelt gezielt an die jeweils zuständigen Fachstellen. Alle Anliegen werden vertraulich behandelt.
In Gremien, wie dem Kreistag und seinen Fachausschüssen, ist sie einzuladen, wenn Tagesordnungspunkte behandelt werden, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann haben.