Rechnungsprüfungsamt
Herzlich willkommen auf den Seiten des Landkreises Märkisch-Oderland. Nachfolgend finden Sie nähere Informationen zum Rechnungsprüfungsamt.
Das Rechnungsprüfungsamt prüft die Ordnungsmäßigkeit und Richtigkeit der Haushaltsvollzuges. Ferner soll unwirtschaftliches Verwaltungshandeln, Korruption oder nicht haushaltsordnungskonformes Finanzhandeln aufgedeckt werden.
Die örtliche Prüfung der Kreisverwaltung ist die Eigenkontrolle im Auftrag des Kreistages. Grundsätzlich geht es darum, das Verwaltungshandeln auf Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit zu überprüfen. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises nimmt im Rahmen seiner gesetzlich festgelegten Doppelfunktion auch die örtliche Rechnungsprüfung für die Gemeinden, die kein eigenes Rechnungsprüfungsamt haben oder sich keines anderen bedienen, wahr.
Während beim Landkreis zu dieser internen, objektiven und weisungsunabhängigen „Selbstkontrolle“ über das kreisliche Rechnungsprüfungsamt die überörtliche (Fremd-)Prüfung auf der Landesebene hinzu kommt, obliegt die überörtliche Rechnungsprüfung bei den kreisangehörigen Gemeinden dem Landrat und wird vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises wahrgenommen.
Die Rechtsstellung, Aufgaben und Befugnisse des Rechnungsprüfungsamtes als Pflichteinrichtung des Landkreises ergeben sich aus der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. Im Rahmen seiner Prüfungstätigkeit in der Kreisverwaltung ist es dem Kreistag unmittelbar unterstellt und nur diesem verantwortlich. In Ausübung ihrer Prüfungstätigkeit sowie bei der sachlichen Beurteilung der Prüfungsvorgänge genießen die Rechnungsprüfer eine kommunalverfassungsrechtlich garantierte Unabhängigkeit und sind insoweit an Weisungen nicht gebunden.
Die Rechnungsprüfung ist ihrem Inhalt nach als umfassende Finanzkontrolle zu verstehen, die sich nicht auf die Buchführung und den Rechnungsabschluss beschränkt, sondern die gesamte Wirtschaftsführung der Kommune zum Gegenstand hat.
Insgesamt stellt die Rechnungsprüfung eine neutrale Betrachtung der Verwaltung sicher und gewährleistet dabei durch Anlegen von gleichen Maßstäben landkreisweit eine einheitliche Prüfungspraxis sowie sachgerechte Beurteilung.
Ziel unserer Prüfung und Beratung ist es, zu einer effektiven und effizienten Aufgabenerfüllung beizutragen und einen ordnungsgemäßen, sparsamen und wirtschaftlichen Umgang des Landkreises mit den ihm anvertrauten Mitteln zu unterstützen.