Häufig gestellte Fragen Fahrzeugzulassungsbehörde

Fragen und Antworten zur Fahrzeugzulassung, Außerbetriebsetzung und Sonstiges

(Bitte klicken Sie auf die entsprechende Frage, die Sie interessiert!)

1.   Welche Dokumente benötige ich, um ein neues Fahrzeug zuzulassen?

      (Es war noch nie zugelassen)

2.   Welche Dokumente benötige ich, um ein Fahrzeug aus dem Ausland zuzulassen?

3.   Welche Dokumente benötige ich, um ein eigenes außer Betrieb gesetztes

      Fahrzeug wieder zuzulassen?

4.   Welche Dokumente benötige ich für die Umschreibung eines

      zugelassenen Fahrzeuges?

5.   Welche Dokumente benötige ich für die Umschreibung eines außer

      Betrieb gesetzten Fahrzeuges?

6.   Welche Dokumente benötige ich bei technischen Änderungen?

7.   Welche Dokumente benötige ich bei Namensänderung?

8.   Welche Dokumente benötige ich bei Saisonzeitänderung?

9.   Welche Dokumente benötige ich beim Wohnortwechsel innerhalb

      von Märkisch-Oderland?

10.  Welche Dokumente benötige ich, wenn ich aus einem anderen Landkreis

       zugezogen bin und mein Kennzeichen mitnehmen will?

11.  Welche Dokumente benötige ich, wenn ich aus einem anderen Landkreis

       zugezogen bin und das Kennzeichen wechseln will?

12.  Welche Dokumente benötige ich, wenn ich ein zugelassenes Fahrzeug aus einem

      anderen Landkreis umschreiben will?

13.  Welche Dokumente benötige ich, wenn ich ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug

      aus einem anderen Landkreis umschreiben will?

14.  Welche Dokumente benötige ich, wenn ich ein Fahrzeug abmelden will?

15.  Ich habe die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) verloren,

      was muss ich tun?

16.  Mir wurde die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) gestohlen,

      was muss ich tun?

17.  Ich habe die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) verloren,

      was muss ich tun?

18.  Mir wurde die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) gestohlen,

      was muss ich tun?

19.  Ich habe meine Kennzeichen verloren, was muss ich tun?

20.  Mir wurden meine Kennzeichen gestohlen, was muss ich tun?

21.  Welche Dokumente benötige ich für Kurzzeitkennzeichen, für die

      Überführung eines Fahrzeuges?

22.  Welche Dokumente benötige ich für Kurzzeitkennzeichen, für die

      Fahrt zur Hauptuntersuchung (nur innerhalb MOL oder angrenzende Landkreise

      möglich)?

23.  Welche Dokumente benötige ich für Kurzzeitkennzeichen, für die Fahrt zur

      Erlangung einer Betriebserlaubnis (nur innerhalb MOL oder

      angrenzende Landkreise möglich)?

24.  Welche Dokumente benötige ich für Ausfuhrkennzeichen?

25.  Welche Dokumente benötige ich für neue Plaketten bei Kennzeichenbeschädigung

      bzw. bei Ausstellung einer  Feinstaubplakette?

26. 3D- oder Carbon Kennzeichen Zertifikat des Herstellers

27. Verlust von Fahrzeugdokumenten oder Kennzeichen persönliche Vorsprache des Halters bzw. Erwerbers

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Welche Dokumente benötige ich, um ein neues Fahrzeug zuzulassen? (Es war noch nie zugelassen)

- ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

- 7-stellige elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)

- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (zum Formular)

- Vollmacht, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind (zum Formular)

- Personalausweis (Orig.) bzw. Pass (Orig.) mit Meldebestätigung (max. 6 Monate gültig) vom Fahrzeughalter

- bei Minderjährigen: Personalausweis und Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten

- COC Bescheinigung, Datenbestätigung, Gutachten gem. § 21 StVZO oder

  Gutachten gem. § 13 EG-FGV

bei Gewerbe:

- Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Personalausweis vom unterschriftsberechtigten Geschäftsführer bzw. Prokuristen

Grundgebühr: 30,60 € (weitere Gebühren sind dem Gebührenspiegel zu entnehmen)

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Welche Dokumente benötige ich, um ein Fahrzeug aus dem Ausland zuzulassen?

- ausländische Fahrzeugdokumente

- ggf. COC Bescheinigung, Datenbestätigung, Gutachten gem. § 21 StVZO oder

  Gutachten gem. § 13 EG-FGV

- ausländische Kennzeichen, falls vorhanden

- Eigentumsnachweis

- Bericht der Hauptuntersuchung

- 7-stellige elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)

- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (zum Formular)

- Vollmacht, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind (zum Formular)

- Personalausweis (Orig.) bzw. Pass (Orig.) mit Meldebestätigung (max. 6 Monate gültig) vom Fahrzeughalter

- bei Minderjährigen: Personalausweis und Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten

bei Gewerbe:

- Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Personalausweis vom unterschriftsberechtigten Geschäftsführer bzw. Prokuristen

Grundgebühr:  30,60 € (weitere Gebühren sind dem Gebührenspiegel zu entnehmen)

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Welche Dokumente benötige ich, um ein eigenes außer Betrieb gesetztes Fahrzeug wieder zuzulassen?

- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bzw. Abmeldebescheinigung

   wenn das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 abgemeldet wurde

- Bericht der Hauptuntersuchung

- 7-stellige elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)

- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (zum Formular)

- Vollmacht, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind (zum Formular)

- Personalausweis (Orig.) bzw. Pass (Orig.) mit Meldebestätigung (max. 6 Monate gültig) vom Fahrzeughalter

- bei Minderjährigen: Personalausweis und Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten

bei Gewerbe:

- Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Personalausweis vom unterschriftsberechtigten Geschäftsführer bzw. Prokuristen

Grundgebühr: 23,90 € bis 33,20 € (weitere Gebühren sind dem Gebührenspiegel zu entnehmen)

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Welche Dokumente benötige ich für die Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges?

- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

- Bericht der Hauptuntersuchung

- Amtl. Kennzeichen, falls ein Kennzeichenwechsel vorgenommen werden soll

7-stellige elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)

- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (zum Formular)

- Vollmacht, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind (zum Formular)

- Personalausweis (Orig.) bzw. Pass (Orig.) mit Meldebestätigung (max. 6 Monate gültig) vom Fahrzeughalter

- bei Minderjährigen: Personalausweis und Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten

bei Gewerbe:

- Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Personalausweis vom unterschriftsberechtigten Geschäftsführer bzw. Prokuristen

Grundgebühr: 24,50 € bis 27,40 € (weitere Gebühren sind dem Gebührenspiegel zu entnehmen)

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Welche Dokumente benötige ich für die Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges?

- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bzw. Abmeldebescheinigung

  wenn das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 abgemeldet wurde

- Bericht der Hauptuntersuchung

- 7-stellige elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)

- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (zum Formular)

- Vollmacht, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind (zum Formular)

- Personalausweis (Orig.) bzw. Pass (Orig.) mit Meldebestätigung (max. 6 Monate gültig) vom Fahrzeughalter

- bei Minderjährigen: Personalausweis und Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten

bei Gewerbe:

- Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Personalausweis vom unterschriftsberechtigten Geschäftsführer bzw. Prokuristen

Grundgebühr: 23,90 € bis 33,20 € (weitere Gebühren sind dem Gebührenspiegel zu entnehmen)

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Welche Dokumente benötige ich bei technischen Änderungen?

- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), Vorlage erforderlich bei Änderungen der

  Fahrzeugklasse und Aufbauart, Leistung, Hubraum oder Antriebsart

- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

- Bericht der Hauptuntersuchung

- Vollmacht, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind (zum Formular)

- Personalausweis (Orig.) bzw. Pass (Orig.) mit Meldebestätigung (max. 6 Monate gültig) vom Fahrzeughalter

- bei Minderjährigen: Personalausweis und Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten

- Gutachten der Prüforganisation

Grundgebühr: 12,00 € (weitere Gebühren sind dem Gebührenspiegel zu entnehmen)

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Welche Dokumente benötige ich bei Namensänderung?

- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

- Bericht der Hauptuntersuchung

- Vollmacht, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind (zum Formular)

- Personalausweis (Orig.) bzw. Pass (Orig.) mit Meldebestätigung

  (max. 6 Monate gültig) vom Fahrzeughalter

- Dokument über die Namensänderung (z. B. Eheurkunde), Vorlage erforderlich wenn die Namensänderung noch nicht im Personalausweis erfolgt ist

bei Gewerbe:

- Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Personalausweis vom unterschriftsberechtigten Geschäftsführer bzw. Prokuristen

Grundgebühr: 11,10 € -12,30 € (weitere Gebühren sind dem Gebührenspiegel zu entnehmen)

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Welche Dokumente benötige ich bei Saisonzeitänderung?

- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

- Amtliche Kennzeichen

- Bericht der Hauptuntersuchung

- 7-stellige elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)

- Vollmacht, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind (zum Formular)

- Personalausweis (Orig.) bzw. Pass (Orig.) mit Meldebestätigung (max. 6 Monate gültig) vom Fahrzeughalter

bei Gewerbe:

- Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Personalausweis vom unterschriftsberechtigten Geschäftsführer bzw. Prokuristen

Grundgebühr: 31,20 € (weitere Gebühren sind dem Gebührenspiegel zu entnehmen)

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Welche Dokumente benötige ich beim Wohnortwechsel innerhalb von Märkisch-Oderland?

- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Bericht der Hauptuntersuchung

- Vollmacht, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind (zum Formular)

- Personalausweis (Orig.) bzw. Pass (Orig.) mit Meldebestätigung (max. 6 Monate gültig) vom Fahrzeughalter

bei Gewerbe:

- Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Personalausweis vom unterschriftsberechtigten Geschäftsführer bzw. Prokuristen

Grundgebühr: 11,10 € bis 12,30 €(weitere Gebühren sind dem Gebührenspiegel zu entnehmen)

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Welche Dokumente benötige ich, wenn ich aus einem anderen Landkreis zugezogen bin und mein Kennzeichen mitnehmen will?

- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wenn das Fahrzeug

   vor dem 01.10.2005 angemeldet wurde

- Bericht der Hauptuntersuchung

- 7-stellige elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)

  wenn das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 angemeldet wurde

- Vollmacht, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind (zum Formular)

- Personalausweis (Orig.) bzw. Pass (Orig.) mit Meldebestätigung (max. 6 Monate gültig) vom Fahrzeughalter

- bei Minderjährigen: Personalausweis und Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten

bei Gewerbe:

- Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Personalausweis vom unterschriftsberechtigten Geschäftsführer bzw. Prokuristen

Grundgebühr: 24,50 € (weitere Gebühren sind dem Gebührenspiegel zu entnehmen)

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Welche Dokumente benötige ich, wenn ich aus einem anderen Landkreis zugezogen bin und das Kennzeichen wechseln will?

- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

- Amtliche Kennzeichen

- Bericht der Hauptuntersuchung

- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (zum Formular)

- 7-stellige elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)

- Vollmacht, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind (zum Formular)

- Personalausweis (Orig.) bzw. Pass (Orig.) mit Meldebestätigung (max. 6 Monate gültig) vom Fahrzeughalter

- bei Minderjährigen: Personalausweis und Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten

bei Gewerbe:

- Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Personalausweis vom unterschriftsberechtigten Geschäftsführer bzw. Prokuristen

Grundgebühr: 33,20 € (weitere Gebühren sind dem Gebührenspiegel zu entnehmen)

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Welche Dokumente benötige ich, wenn ich ein zugelassenes Fahrzeug aus einem anderen Landkreis umschreiben will?

- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

- Amtliche Kennzeichen

- Bericht der Hauptuntersuchung

- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (zum Formular)

- 7-stellige elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)

- Vollmacht, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind (zum Formular)

- Personalausweis (Orig.) bzw. Pass (Orig.) mit Meldebestätigung (max. 6 Monate gültig) vom Fahrzeughalter

- bei Minderjährigen: Personalausweis und Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten

bei Gewerbe:

- Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Personalausweis vom unterschriftsberechtigten Geschäftsführer bzw. Prokuristen

Grundgebühr: 33,20 € (weitere Gebühren sind dem Gebührenspiegel zu entnehmen)

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Welche Dokumente benötige ich, wenn ich ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug aus einem anderen Landkreis umschreiben will?

- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bzw. Abmeldebescheinigung wenn das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 abgemeldet wurde

- Bericht der Hauptuntersuchung

- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (zum Formular)

- 7-stellige elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)

- Vollmacht, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind (zum Formular)

- Personalausweis (Orig.) bzw. Pass (Orig.) mit Meldebestätigung (max. 6 Monate gültig) vom Fahrzeughalter

- bei Minderjährigen: Personalausweis und Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten

bei Gewerbe:

- Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Personalausweis vom unterschriftsberechtigten Geschäftsführer bzw. Prokuristen

Grundgebühr: 33,20 € (weitere Gebühren sind dem Gebührenspiegel zu entnehmen)

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Welche Dokumente benötige ich, wenn ich ein Fahrzeug abmelden will?

- sofern das Fahrzeug nicht durch den Fahrzeughalter abgemeldet wird, ist die original Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bzw. eine Vollmacht erforderlich

- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

- Amtliche Kennzeichen

- Verwertungsnachweis falls zutreffend

Grundgebühr: 16,80 € (weitere Gebühren sind dem Gebührenspiegel zu entnehmen)

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Ich habe die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)verloren, was muss ich tun?

Für die Ausstellung einer neuen ZB I benötigen Sie:

- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

- Bericht der Hauptuntersuchung

- eidesstattliche Versicherung zur Niederschrift

- Personalausweis (Orig.) bzw. Pass (Orig.) mit Meldebestätigung (max. 6 Monate gültig) vom Fahrzeughalter

bei Gewerbe:

- Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Original Personalausweis vom unterschriftsberechtigten Geschäftsführer bzw. Prokuristen

Grundgebühr: 12,00 € (weitere Gebühren sind dem Gebührenspiegel zu entnehmen)

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Mir wurde die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) gestohlen, was muss ich tun?

Für die Ausstellung einer neuen ZB I benötigen Sie:

- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

- Bericht der Hauptuntersuchung

- Vollmacht, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind (zum Formular)

- Diebstahlanzeige der Polizei

- Personalausweis (Orig.) bzw. Pass (Orig.) mit Meldebestätigung (max. 6 Monate gültig) vom Fahrzeughalter

bei Gewerbe:

- Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Personalausweis vom unterschriftsberechtigten Geschäftsführer bzw. Prokuristen

Grundgebühr: 12,00 € (weitere Gebühren sind dem Gebührenspiegel zu entnehmen)

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Ich habe die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) verloren, was muss ich tun?

Für die Ausstellung einer neuen ZB II benötigen Sie:

- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

- Bericht der Hauptuntersuchung

- eidesstattliche Versicherung zur Niederschrift

- Personalausweis (Orig.) bzw. Pass (Orig.) mit Meldebestätigung (max. 6 Monate gültig) vom Fahrzeughalter

bei Gewerbe:

- Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Original Personalausweis vom unterschriftsberechtigten Geschäftsführer bzw. Prokuristen

Grundgebühr: 25,70 € (weitere Gebühren sind dem Gebührenspiegel zu entnehmen)

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Mir wurde die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) gestohlen, was muss ich tun?

Für die Ausstellung einer neuen ZB II benötigen Sie:

- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

- Bericht der Hauptuntersuchung

- Vollmacht, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind (zum Formular)

- Diebstahlanzeige der Polizei

- Personalausweis (Orig.) bzw. Pass (Orig.) mit Meldebestätigung (max. 6 Monate gültig) vom Fahrzeughalter

bei Gewerbe:

- Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Personalausweis vom unterschriftsberechtigten Geschäftsführer bzw. Prokuristen

Grundgebühr: 25,70 € (weitere Gebühren sind dem Gebührenspiegel zu entnehmen)

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Ich habe meine Kennzeichen verloren, was muss ich tun?

Für neue amtliche Kennzeichen benötigen Sie:

- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

- Bericht der Hauptuntersuchung

- das zweite vorhandene Kennzeichen ist vorzulegen, wenn vorhanden (bei Pkw, Lkw etc.)

- eidesstattlichen Versicherung zur Niederschrift

- Personalausweis (Orig.) bzw. Pass (Orig.) mit Meldebestätigung (max. 6 Monate gültig) vom Fahrzeughalter

bei Gewerbe:

- Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Original Personalausweis vom unterschriftsberechtigten Geschäftsführer bzw. Prokuristen

Grundgebühr: 31,20 € (weitere Gebühren sind dem Gebührenspiegel zu entnehmen)

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Mir wurden meine Kennzeichen gestohlen, was muss ich tun?

Für neue amtliche Kennzeichen benötigen Sie:

- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

- Bericht der Hauptuntersuchung

- das zweite vorhandene Kennzeichen ist vorzulegen, wenn vorhanden

(bei Pkw, Lkw etc.)

- Vollmacht, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind (zum Formular)

- Diebstahlanzeige der Polizei

- Personalausweis (Orig.) bzw. Pass (Orig.) mit Meldebestätigung (max. 6 Monate gültig) vom Fahrzeughalter

bei Gewerbe

- Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Personalausweis vom unterschriftsberechtigten Geschäftsführer bzw. Prokuristen

Grundgebühr: 31,20 € (weitere Gebühren sind dem Gebührenspiegel zu entnehmen)

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Welche Dokumente benötige ich für Kurzzeitkennzeichen, für die Überführung eines Fahrzeuges?

- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), COC Datenbestätigung (auch in Kopie mögl.)

- ggf. Gutachten gem. §21 StVZO oder Gutachten gem. §13 EG-FGV (Orig.)

- Bericht der Hauptuntersuchung (auch in Kopie mögl.)

- Eigentumsnachweis (auch in Kopie mögl.) ist vorzulegen, wenn der Hauptwohnsitz nicht in MOL liegt

 - 7-stellige elektronische Versicherungsbestätigungsnummer für Kurzzeitkennzeichen (eVB)

- Vollmacht, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind (zum Formular)

- Empfangsbevollmächtigung (nur bei Überführungen ins Ausland)

- Personalausweis (Orig.) bzw. Pass (Orig.) mit Meldebestätigung (max. 6 Monate gültig) vom Fahrzeughalter

bei Gewerbe:

- Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Personalausweis vom unterschriftsberechtigten Geschäftsführer bzw. Prokuristen

Grundgebühr: 13,10 Euro (weitere Gebühren sind dem Gebührenspiegel zu entnehmen)

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Welche Dokumente benötige ich für Kurzzeitkennzeichen, für die Fahrt zur Hauptuntersuchung (nur innerhalb MOL oder angrenzende Landkreise möglich)

- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) (auch in Kopie mögl.)

- Eigentumsnachweis (auch in Kopie mögl.) ist vorzulegen, wenn der Hauptwohnsitz nicht in MOL liegt

- 7-stellige elektronische Versicherungsbestätigungsnummer für Kurzzeitkennzeichen (eVB)

- Vollmacht, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind (zum Formular)

- Personalausweis (Orig.) bzw. Pass (Orig.) mit Meldebestätigung (max. 6 Monate gültig) vom Fahrzeughalter

- Empfangsbevollmächtigung

bei Gewerbe:

- Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Personalausweis vom unterschriftsberechtigten Geschäftsführer bzw. Prokuristen

Grundgebühr: 13,10 Euro (weitere Gebühren sind dem Gebührenspiegel zu entnehmen)

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Welche Dokumente benötige ich für Kurzzeitkennzeichen, für die Fahrt zur Erlangung einer Betriebserlaubnis? (nur innerhalb MOL oder angrenzende Landkreise möglich)

- Als Mindestangaben sind schriftlich (z. B. durch Kaufvertrag, Typenschild oder alte Fahrzeugdokumente) vorzulegen:

- Fahrzeugart

- Fahrzeugklasse

- Fahrzeugidentifikationsnummer

- Empfangsbevollmächtigung

Grundgebühr: 13,10 Euro (weitere Gebühren sind dem Gebührenspiegel zu entnehmen)

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Welche Dokumente benötige ich für Ausfuhrkennzeichen?

- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bzw. Abmeldebescheinigung wenn das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 abgemeldet wurde

- Bericht der Hauptuntersuchung

- Amtliche Kennzeichen sind vorzulegen, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist

- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (zum Formular)

- gelbe Versicherungskarte für Ausfuhrkennzeichen (mind. 3-fach)

- Empfangsbevollmächtigung (nur bei Überführungen ins Ausland)

- Personalausweis (Orig.) bzw. Pass (Orig.) mit Meldebestätigung (max. 6 Monate gültig) bzw. ausländischen Pass (Orig.) vom Fahrzeughalter

- das Fahrzeug ist zur Identifikation vorzuführen

bei Gewerbe:

- Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Personalausweis vom   unterschriftsberechtigten Geschäftsführer bzw. Prokuristen bei Fahrzeugen aus einem EU-Mitgliedsstaat:

- Eigentumsnachweis

- COC Bescheinigung, Datenbestätigung, Gutachten gem. § 21 StVZO oder

  Gutachten gem. § 13 EG-FGV

Grundgebühr: 34,60 € (weitere Gebühren sind dem Gebührenspiegel zu entnehmen)

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Welche Dokumente benötige ich für neue Plaketten bei Kennzeichenbeschädigung bzw. bei Ausstellung einer Feinstaubplakette?

- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

- Bericht der Hauptuntersuchung

- Amtliche Kennzeichen (nur bei neuen Plaketten erforderlich)

Grundgebühr: 2,60 Euro (weitere Gebühren sind dem Gebührenspiegel zu entnehmen)

Feinstaubplakette: 5,00 Euro

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3D- oder Carbon Kennzeichen Zertifikat des Herstellers

Bei Vorlage von 3 D- oder Carbon-Kennzeichen ist zwingend die Zertifizierung des Herstellers der Platinen vorzulegen. Diese bekommen Sie bei dem Verkäufer Platinen oder unter www.dincerto.de.

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Verlust von Fahrzeugdokumenten oder Kennzeichen persönliche Vorsprache des Halters bzw. Erwerbers

Bei Verlust von Fahrzeugdokumenten oder Kennzeichen ist für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung zwingend die persönliche Vorsprache des Halters bzw. Erwerbers erforderlich.

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