Häufig gestellte Fragen Verkehrsbehörde

Fragen und Antworten

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1.  Ich habe eine Anordnung zur Teilnahme am Verkehrsunterricht erhalten.

     Was erwartet mich?

2.  Was passiert, wenn ich mit der Anordnung zur Teilnahme am Verkehrsunterricht nicht einverstanden bin?

3.  Kann ich einen Widerspruch per E-Mail einlegen?

4.  Was passiert, wenn ich der Anordnung zur Teilnahme am Verkehrsunterricht nicht nachkomme?

5.  Welche Gebühren werden im Zusammenhang mit der Anordnung zur Teilnahme am Verkehrsunterricht erhoben?

6.  Welche Unterlagen benötige ich, wenn ich eine Anordnung von Verkehrszeichen für die Durchführung von Drück- und Treibjagden beantragen möchte?

7.  Welche Gebühren werden im Zusammenhang mit der Anordnung von Verkehrszeichen für die Durchführung von Drück- und Treibjagden erhoben?

8.  Welche Unterlagen benötige ich, wenn ich eine Ausnahmegenehmigung zum Aufstellen von Containern bzw. Baumaterial beantragen möchte?

9.  Welche Gebühren werden im Zusammenhang mit dem Aufstellen von Containern bzw. Baumaterial erhoben?

10. Für welche Fahrzeuge gilt das Sonntags- und Ferienreisefahrverbot?

11. Wann gilt das Sonntagsfahrverbot?

12. Wann gilt das Ferienreisefahrverbot?

13. Ist die Ausnahmegenehmigung auch für private Fahrten (z. B. zu sportlichen Veranstaltungen) erforderlich?

14. Welche Gebühren werden für eine Ausnahmegenehmigung vom Sonntags- und Ferienreisefahrverbot erhoben?

15. Welche Unterlagen benötige ich, wenn ich eine Ausnahmegenehmigung vom Sonntags- und Ferienreisefahrverbot beantragen möchte?

16. Welche Unterlagen benötige ich, wenn ich eine Ausnahmegenehmigung zur Befreiung vom Anlegen eines Sicherheitsgurts bzw. von der Tragepflicht    eines  Schutzhelms beantragen möchte?

17. Welche Gebühren werden im Zusammenhang mit der Ausnahme von der Helm- und Gurtpflicht erhoben?

18. Wer kann einen Bewohnerparkausweis beantragen?

19. Welche Unterlagen benötige ich, wenn ich einen Bewohnerparkausweis beantragen möchte?

20. Ich habe meinen Bewohnerparkausweis verloren, was kann ich tun?

21. Wer kann einen Schwerbehindertenparkausweis beantragen?

22. Welche Unterlagen benötige ich, wenn ich einen Schwerbehindertenparkausweis beantragen möchte?

23. Welche Voraussetzungen sind für die Fahrlehrerlaubnis erforderlich?

24. Welche Unterlagen benötige ich, wenn ich eine Fahrlehrererlaubnis beantragen möchte?

25. Welche Genehmigung benötige ich für die gewerbliche Personenbeförderung (Taxi- und Mietwagenkonzession)?

26. Welche Unterlagen benötige ich, wenn ich eine Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz beantragen möchte?

27. Was muss ich beachten, wenn ich die Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz verlängern möchte?

28. Worauf kommt es bei der Prüfung zur Erteilung von Genehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) insbesondere an?

29. Benötige ich eine Genehmigung zur Durchführung einer Motorsportveranstaltung?

30. Welche Unterlagen benötige ich, wenn ich eine Genehmigung zur Durchführung einer Motorsportveranstaltung beantragen möchte?

31. Welche Gebühren werden im Zusammenhang mit der Genehmigung zur Durchführung einer Motorsportveranstaltung erhoben?

32. Welche Dokumente benötige ich für die Durchführung einer Veranstaltung im öffentlichen Straßenverkehr?

33. Welche Unterlagen benötige ich, wenn ich eine Genehmigung zur Durchführung einer Veranstaltung im öffentlichen Straßenverkehr beantragen möchte?

34. Welche Gebühren werden im Zusammenhang mit der Genehmigung zur Durchführung einer Veranstaltung im öffentlichen Straßenverkehr erhoben?

35. Was muss ich bei Baumaßnahmen an Straßen oder bei der Durchführung eines Umzuges beachten?

36. Wozu dient die Beantragung einer Halteverbotszone?

37. Wer muss die Verkehrszeichen aufstellen?

38. Welche Unterlagen benötige ich, wenn ich eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Durchführung von Baumaßnahmen an Straßen, Halteverboten für Umzüge beantragen möchte?

39. Welche Gebühren werden im Zusammenhang mit der verkehrsrechtlichen Anordnung zur Durchführung von Baumaßnahmen an Straßen, Halteverboten für Umzüge etc. erhoben?

Ich habe eine Anordnung zur Teilnahme am Verkehrsunterricht erhalten. Was erwartet mich?

Personen, die die Verkehrsvorschriften nicht beachten und damit die Verkehrssicherheit gefährden, können auf Vorladung der Straßenverkehrsbehörde zur Teilnahme am Verkehrsunterricht verpflichtet werden.

Dieser Verkehrsunterricht zielt darauf ab, Kenntnisse zu den Verkehrsvorschriften aufzufrischen und eine Auseinandersetzung mit den Tatvorwürfen und ihrer Tragweite zu ermöglichen. Der Verkehrsunterricht dient ausschließlich dem Zweck, im Interesse der Allgemeinheit die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Die Schulung wird meist in Gruppengesprächen, aber auch in Form des Frontalunterrichts durchgeführt. Darüber hinaus sind auch Einzelbeschulungen möglich.

Was passiert, wenn ich mit der Anordnung zur Teilnahme am Verkehrsunterricht nicht einverstanden bin?

Wenn Sie nachweisbar Verkehrsvorschriften nicht beachtet haben und ein Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren gegen Sie eingeleitet wurde, kann die Straßenverkehrsbehörde anordnen, dass Sie an einem Unterricht über das Verhalten im Straßenverkehr teilnehmen müssen.

Kann ich einen Widerspruch per E-Mail einlegen?

Sollten Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von 1 Monat Widerspruch gegen die Vorladung beim Landkreis Märkisch-Oderland einzulegen. Der Widerspruch ist nur zulässig, wenn er innerhalb der Frist und in der vorgegebenen Form bei der Behörde eingeht.

Wird der Widerspruch nicht rechtzeitig erhoben, wird die Anordnung zur Teilnahme am Verkehrsunterricht rechtskräftig. Sie sind dann verpflichtet, der Anordnung nachzukommen.

Der Landkreis Märkisch-Oderland hat einen elektronischen Verwaltungszugang eröffnet.

Dabei ist zwingend zu beachten, dass die E-Mail in Verbindung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt wird. Alle E-Mails mit qualifiziert elektronisch signierten Dokumenten sind an die zentrale E-Mail-Adresse poststelle@landkreismol.de zu senden.

E-Mails und Nachrichten, die an andere E-Mail-Adressen des Landkreises Märkisch-Oderland gesendet werden, entsprechen nicht dem Formerfordernis. Ein auf diesem Weg eingelegter Widerspruch ist als unzulässig zurückzuweisen.

Was passiert, wenn ich der Anordnung zur Teilnahme am Verkehrsunterricht nicht nachkomme?

Sollten Sie der Anordnung zur Teilnahme am Verkehrsunterricht nicht fristgerecht nachkommen, werden von der Behörde Zwangsmaßnahmen angeordnet. Weiterhin kann gegen Sie ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.

Welche Gebühren werden im Zusammenhang mit der Anordnung zur Teilnahme am Verkehrsunterricht erhoben?

Es werden Gebühren in Höhe von 25,60 Euro erhoben.

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Welche Unterlagen benötige ich, wenn ich eine Anordnung von Verkehrszeichen für die Durchführung von Drück- und Treibjagden beantragen möchte?

Die Antragstellung erfolgt bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Märkisch-Oderland. Bitte nutzen Sie hierfür die zur Verfügung stehenden Antragsformulare. Die Formulare sind vollständig auszufüllen und mit einem Verkehrszeichen- und Lageplan einzureichen. (zu den Formularen)

Angaben zur Frist (mindestens 2 Wochen vor dem beabsichtigten Ereignis).

Welche Gebühren werden im Zusammenhang mit der Anordnung von Verkehrszeichen für die Durchführung von Drück- und Treibjagden erhoben?

Für die verkehrsrechtliche Anordnung von Verkehrszeichen zur Durchführung von Drück- und Treibjagden werden durch die Straßenverkehrsbehörde Gebühren  im Rahmen von 10,20 Euro bis 767,00 Euro erhoben.

Welche Unterlagen benötige ich, wenn ich eine Ausnahmegenehmigung zum Aufstellen von Containern bzw. Baumaterial beantragen möchte?

Die Antragstellung erfolgt bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Märkisch-Oderland. Bitte nutzen Sie hierfür die zur Verfügung stehenden Antragsformulare. Die Formulare sind vollständig auszufüllen und mit einer Lageskizze einzureichen. (zu den Formularen)

Angaben zur Frist (mindestens 2 Wochen vor dem beabsichtigten Ereignis).

Welche Gebühren werden im Zusammenhang mit dem Aufstellen von Containern bzw. Baumaterial erhoben?

Für die Ausnahmegenehmigung zum Einbringen von Hindernissen in den öffentlichen Verkehrsraum werden durch die Straßenverkehrsbehörde werden Gebühren im Rahmen von 10,20 Euro bis 767,00 Euro erhoben. 

Für welche Fahrzeuge gilt das Sonntags- und Ferienreisefahrverbot?

Das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen gilt für alle LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t und für alle LKW mit Anhänger im gewerblichen Güterverkehr.

Ist ein Transport mittels LKW aus bestimmten wichtigen Gründen dennoch notwendig, können Sie eine Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot beantragen und dennoch am Verkehr teilnehmen.

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Wann gilt das Sonntagsfahrverbot?

Das Fahrverbot gilt an allen Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0:00 Uhr bis 22:00 Uhr und auf allen Straßen in der Bundesrepublik Deutschland.

Wann gilt das Ferienreisefahrverbot?

Das Fahrverbot gilt gemäß Ferienreiseverordnung in der Zeit vom 01.07. bis 31.08. jeden Jahres an allen Samstagen von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr auf bestimmten festgelegten Autobahnen und Bundesstraßen.

Ist die Ausnahmegenehmigung auch für private Fahrten (z. B. zu sportlichen Veranstaltungen) erforderlich?

Bei der Ferienreiseverordnung kann das Fahrverbot für LKW durch Ausnahmegenehmigungen aufgehoben werden, wenn eine Beförderung mit alternativen Verkehrsmitteln nicht möglich ist. (zu den Formularen)

Für Transporte in der Erntezeit und/oder private Fahrten zu sportlichen Veranstaltungen (Pferdeanhänger, Anhänger zum Transport von Motorsportfahrzeugen u.ä.) gibt es Sonderregelungen. Bitte erfragen Sie diese bei der Antragstellung.

Welche Gebühren werden für eine Ausnahmegenehmigung vom Sonntags- und Ferienreisefahrverbot erhoben?

Für die Ausnahmegenehmigung vom Sonntags- und Ferienreisefahrverbot werden durch die Straßenverkehrsbehörde Gebühren im Rahmen von 10,20 Euro bis 767,00 Euro erhoben.

Welche Unterlagen benötige ich, wenn ich eine Ausnahmegenehmigung vom Sonntags- und Ferienreisefahrverbot beantragen möchte?

Die Antragstellung erfolgt bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Märkisch-Oderland. Bitte nutzen Sie hierfür die zur Verfügung stehenden Antragsformulare. Die Formulare sind vollständig auszufüllen und mit Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 der einzusetzenden Fahrzeuge (auch Anhänger) sowie der Frachtpapiere einzureichen. Handelt es sich um eine Ausnahmegenehmigung auf Zeit, ist auch die Zustimmung der IHK bei der Beantragung einzureichen. (zu den Formularen)

Welche Unterlagen benötige ich, wenn ich eine Ausnahmegenehmigung zur Befreiung vom Anlegen eines Sicherheitsgurts bzw. von der Tragepflicht eines  Schutzhelms beantragen möchte?

Die Antragstellung erfolgt bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Märkisch-Oderland. Bitte nutzen Sie hierfür das zur Verfügung stehende Antragsformular. Die schriftliche Bestätigung eines Arztes zur medizinischen Erfordernis ist mit dem Antrag einzureichen. (zu den Formularen)

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Welche Gebühren werden im Zusammenhang mit der Ausnahme von der Helm- und Gurtpflicht erhoben?

Für die Ausnahmegenehmigung zur Befreiung vom Anlegen eines Sicherheitsgurts bzw. von der Tragepflicht eines Schutzhelms werden durch die Straßenverkehrsbehörde Gebühren in Höhe von 15,00 Euro erhoben.

Für Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung und einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % ist die Ausnahmegenehmigung kostenlos.

Wer kann einen Bewohnerparkausweis beantragen?

Einen Bewohnerparkausweis können Sie in der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Märkisch-Oderland beantragen, wenn Sie in einem Anwohnerparkbereich wohnhaft sind. Für die Ausstellung werden Gebühren in Höhe von 30,00 Euro pro Jahr erhoben.

Welche Unterlagen benötige ich, wenn ich einen Bewohnerparkausweis beantragen möchte?

Die Antragstellung erfolgt bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Märkisch-Oderland.

Für die Beantragung des Bewohnerparkausweises reichen Sie mit Ihrem formlosen Antrag (alternativ können Sie auch das Antragsformular verwenden) bitte:

- eine Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder Pass und Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)

- eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I

- eine Nutzungserklärung des Fahrzeughalters, wenn Sie selbst nicht Halter des Fahrzeuges sind

- eine Kopie der Negativbescheinigung des Vermieters (ausschließlich bei Neuerteilung)

ein. (zu den Formularen)

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Ich habe meinen Bewohnerparkausweis verloren, was kann ich tun?

Bei Verlust des Bewohnerparkausweises wird Ihnen auf Antrag ein Ersatzausweis ausgestellt. Die Gebühr hierfür beträgt 15,00 Euro.

Wer kann einen Schwerbehindertenparkausweis beantragen?

Um auf ausgewiesenen Schwerbehindertenparkplätzen parken zu dürfen, benötigt man einen besonderen blauen Parkausweis - den "Parkausweis für Personen mit Behinderungen in der Europäischen Union“.

Diesen können Sie in der Straßenverkehrsbehörde beantragen, wenn Sie im Landkreis Märkisch-Oderland wohnhaft sind und über einen gültigen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder mit dem Merkzeichen Bl (blind) verfügen.

Die Antragstellung erfolgt bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Märkisch-Oderland.

Welche Unterlagen benötige ich, wenn ich einen Schwerbehindertenparkausweis beantragen möchte?

Für die Beantragung eines Schwerbehindertenparkausweises reichen Sie mit Ihrem formlosen Antrag (alternativ können Sie auch das Antragsformular verwenden) bitte:

- eine Kopie des gültigen Schwerbehindertenausweises

- eine Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder Pass und Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)

- eine Vollmacht bzw. eine Kopie des Betreuerausweises oder die Bestellung vom Amtsgericht, wenn die Antragstellung in Vertretung erfolgt

- eine Bescheinigung des Landesamtes für Soziales und Versorgung Frankfurt (Oder)

- ein Lichtbild

ein.

Welche Voraussetzungen sind für die Fahrlehrerlaubnis erforderlich?

Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrlehrererlaubnis beträgt 22 Jahre. Eine Fahrlehrererlaubnis können Sie unabhängig von Ihrem Beruf und Ihrer bisherigen Tätigkeit erwerben, wenn Sie über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung verfügen und keine Tatsachen vorliegen, die auf Unzuverlässigkeit hindeuten. Darüber hinaus ist die geistige, körperliche und persönliche Eignung durch ein ärztliches Zeugnis sowie ein polizeiliches Führungszeugnis nachzuweisen.

In jedem Fall ist über den Besitz der Fahrerlaubnisklassen A2, BE, CE und der Klasse DE – soweit die Fahrlehrererlaubnisklasse DE begehrt wird – bei der Antragstellung ein Nachweis zu erbringen. 

Außerdem ist eine ausreichende Fahrpraxis in der/den beantragten Fahrlehrererlaubnisklasse(n) erforderlich.

Die fachliche Eignung ist in einer Prüfung nach § 4 FahrlG nachzuweisen.

Aufgrund der Komplexität der Voraussetzungen für eine Fahrlehrererlaubnis ist ein persönliches Gespräch mit dem zuständigen Mitarbeiter zu empfehlen. Vereinbaren Sie hierzu bitte unter den angegebenen Kontaktdaten im Vorfeld einen Gesprächstermin.

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Welche Unterlagen benötige ich, wenn ich eine Fahrlehrererlaubnis beantragen möchte?

Die Antragstellung erfolgt bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Märkisch-Oderland.

Für die Beantragung einer Fahrlehrererlaubnis reichen Sie mit dem vollständig ausgefüllten Antragsformular bitte:

- einen amtlichen Nachweis über Ort und Tag der Geburt

- Lebenslauf (tabellarisch genügt)

- ein Zeugnis eines Facharztes

- den Originalführerschein

- Unterlagen über die Fahrpraxis (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 FahrlG)

- Nachweis/e über die Vorbildung (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 FahrlG)

- eine Bescheinigung der amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte über die Dauer der durchgeführten Ausbildung (§ 2 Abs. 3 Nr.1 FahrlG)

- einen Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)

Welche Genehmigung benötige ich für die gewerbliche Personenbeförderung (Taxi- und Mietwagenkonzession)?

Wenn Sie beabsichtigen, Personen mit einem Kraftfahrzeug gewerblich zu befördern, benötigen Sie eine Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr gem. § 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG).

Folgende Formen des Gelegenheitsverkehrs sind hierbei zu unterscheiden (Merkblatt):

- Taxi gemäß § 47 PBefG

- Mietwagen gemäß § 49 PBefG

- Ausflugsfahrten mit PKW gemäß § 48 (1) PBefG

- Ferienziel-Reisen mit PKW gemäß § 48 (2) PBefG

Die Antragstellung erfolgt durch persönliche Vorsprache bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Märkisch-Oderland. (zu den Formularen)

Welche Unterlagen benötige ich, wenn ich eine Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz beantragen möchte?

Für die Beantragung einer Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz reichen Sie mit den vollständig ausgefüllten Antragsformularen bitte:

- Angaben über die verwendeten Fahrzeuge (ZBI, HU-BOKraft, Eichung) (zu den Formularen)

- Angaben zur finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers, die Aufschluss über den derzeitigen Vermögensstand geben

- eine Bescheinigung des Finanzamtes und der Gemeinde des Betriebssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit 

- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stellen über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken- und Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung

- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge einschließlich etwa zu zahlender Vorschüsse) zur Unfallversicherung

- ein Führungszeugnis (Belegart O) – zu beantragen bei der Einwohnermeldebehörde

- eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9) – zu beantragen bei der Einwohnermeldebehörde

- bei juristischen Personen eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für die juristische Person und jeden gesetzlichen Vertreter

- eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister

- einen Nachweis der fachlichen Eignung (Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer gemäß Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr)

- bei juristischen Personen einen Auszug aus dem Handelsregister und eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages in einfacher Kopie.

Wenn Sie detaillierte Informationen zur Erteilung einer Genehmigung erhalten möchten, stehen wir Ihnen gern in einem persönlichen Beratungsgespräch zur Verfügung. Vereinbaren Sie hierzu bitte unter den angegebenen Kontaktdaten im Vorfeld einen Gesprächstermin. 

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Was muss ich beachten, wenn ich die Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz verlängern möchte?

Wenn Sie im Besitz einer Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz sind und diese erneuern möchten, stellen Sie den Antrag bitte rechtzeitig 3 Monate vor Ablauf der Genehmigung. Andernfalls kann kein nahtloser Übergang der Genehmigung gewährleistet werden. (zu den Formularen)

Worauf kommt es bei der Prüfung zur Erteilung von Genehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) insbesondere an?

Die Straßenverkehrsbehörde entscheidet innerhalb von 3 Monaten nach Eingang aller benötigten Unterlagen. Eine Bearbeitung unvollständiger Anträge erfolgt nicht. Gegenstand der Prüfung sind Ihre fachliche Eignung, Ihre persönliche Zuverlässigkeit sowie finanzielle Leistungsfähigkeit. Während des Verfahrens werden unter anderem Stellungnahmen von den Gemeinden, der Industrie- und Handelskammer und der zuständigen Fachgewerkschaft eingeholt. (zu den Formularen)

Benötige ich eine Genehmigung zur Durchführung einer Motorsportveranstaltung?

Wenn Sie eine motorsportliche Veranstaltung (z. B. Rennen mit Kraftfahrzeugen, Motorradrennen oder Wertungsprüfungen mit Renncharakter) im Landkreis Märkisch-Oderland durchführen möchten, benötigen Sie nach dem Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) eine Erlaubnis.

Die Erlaubnispflicht nach dem LImschG entfällt, wenn die Veranstaltung ausschließlich auf öffentlichem Verkehrsgrund stattfinden soll. Einzuholen ist dann jedoch eine Erlaubnis nach § 29 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Hierfür ist das Straßenverkehrsamt Ihr Ansprechpartner.

Darüber hinaus erteilt Ihnen das Ordnungsamt im Landkreis Märkisch-Oderland weitere Auskünfte bei Fragen in Bezug auf die Genehmigung von Motorsportveranstaltungen mit Verbrennungsmotoren.

Welche Unterlagen benötige ich, wenn ich eine Genehmigung zur Durchführung einer Motorsportveranstaltung beantragen möchte?

Für die Beantragung einer Erlaubnis gem. § 29 StVO reichen Sie bitte mit dem vollständig ausgefüllten Antragsformular:

- einen Lageplan mit Darstellung der Strecke

- einen Streckenplan mit Streckenbeschreibung

- einen detaillierten Zeitplan der gesamten Veranstaltung unter Beachtung von Ruhezeiten

ein.

Welche Gebühren werden im Zusammenhang mit der Genehmigung zur Durchführung einer Motorsportveranstaltung erhoben?

Durch die Straßenverkehrsbehörde werden Gebühren im Rahmen von 51,00 Euro bis 511,00 Euro erhoben.

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Welche Dokumente benötige ich für die Durchführung einer Veranstaltung im öffentlichen Straßenverkehr?

Um Veranstaltungen durchzuführen, die sich auf den öffentlichen Straßenverkehr auswirken, muss der Veranstalter eine Ausnahmegenehmigung bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen.

Zu solchen Veranstaltungen zählen z.B. Volksfeste, Umzüge, Marktveranstaltungen und ähnliche Veranstaltungen, die nicht unter das Versammlungsgesetz fallen.

Für diese Veranstaltungen können Erlaubnisse erteilt und eine Verkehrssicherung angeordnet werden.

Welche Unterlagen benötige ich, wenn ich eine Genehmigung zur Durchführung einer Veranstaltung im öffentlichen Straßenverkehr beantragen möchte?

Für die Beantragung einer Erlaubnis gem. § 29 Abs. 2 StVO reichen Sie bitte mit dem vollständig ausgefüllten Antragsformular:

- eine Versicherungsbestätigung

- einen Gewerberegister-/Vereinsregisterauszug

- einen Lageplan der Veranstaltungsfläche bzw.Umzugsstrecke

- einen Verkehrszeichenplan, wenn Straßen zu sperren sind (Die Verkehrssicherung muss durch den Träger der Straßenbaulast der betroffenen Straße(n) oder durch ein Verkehrssicherungsunternehmen erfolgen!)

ein.

Welche Gebühren werden im Zusammenhang mit der Genehmigung zur Durchführung einer Veranstaltung im öffentlichen Straßenverkehr erhoben?

Durch die Straßenverkehrsbehörde werden Gebühren im Rahmen von 10,20 Euro bis 767,00 Euro erhoben.

Was muss ich bei Baumaßnahmen an Straßen oder bei der Durchführung eines Umzuges beachten?

Für die Durchführung von Arbeiten auf öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Gehwege, Seitenstreifen u.ä.) müssen Unternehmer, die die Arbeiten durchführen, einen Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung der Verkehrssicherungsmaßnahmen stellen.

Dieser ist vollständig ausgefüllt unter Vorlage eines geeigneten Verkehrszeichenplans bei der unteren Straßenverkehrsbehörde einzureichen. Die untere Straßenverkehrsbehörde ordnet nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten die erforderlichen Verkehrszeichen an.

Wozu dient die Beantragung einer Halteverbotszone?

Mit der Genehmigung einer Halteverbotszone sind Sie berechtigt, im öffentlichen Straßenverkehrsbereich einen Parkplatz oder einen Parkbereich für eine bestimmte Zeit frei zu halten.

Wenn Sie also, z.B. einen Umzug planen und am Tag des Umzugs ausreichend Platz für den Umzugswagen vor Ihrer Tür benötigen, können Sie eine Halteverbotszone bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen.

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Wer muss die Verkehrszeichen aufstellen?

Zu beachten ist, dass die Straßenbehörde die Aufstellung zwar anordnet, die Verkehrszeichen selbst müssen jedoch durch den Antragsteller beschafft und aufgestellt werden. Gegebenenfalls ist ein Dritter mit der Aufstellung und Entfernung der Verkehrszeichen zu beauftragen.

Welche Unterlagen benötige ich, wenn ich eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Durchführung von Baumaßnahmen an Straßen, Halteverboten für Umzüge beantragen möchte?

Für die Beantragung reichen Sie bitte mit dem vollständig ausgefüllten Antragsformular einen Verkehrszeichen- und Lageplan ein. (zu den Formularen)

Welche Gebühren werden im Zusammenhang mit der verkehrsrechtlichen Anordnung zur Durchführung von Baumaßnahmen an Straßen, Halteverboten für Umzüge etc. erhoben?

Durch die Straßenverkehrsbehörde werden Gebühren im Rahmen von 10,20 Euro bis 767,00 Euro erhoben.