Kurzarbeitergeld verlängert


Das Arbeitssicherungsinstrument "Kurzarbeitergeld" wird auf Grund der anhaltenden Coronalage erneut und zu vereinfachten Bedingungen bis zum 31. März 2022 verlängert.
Den Unternehmen und deren Beschäftigten wird Planungssicherheit und die Fortführung Ihrer Sebstständigkeit gesichert. Über eine Fortführung der Überbrückungshilfen und weiterer Unterstützungsmaßnahmen wird gegenwärtig noch verhandelt.

Details zum Kabinettsbeschluss der Bunderregierung finden Sie hier

 

 

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