Pressemitteilung 51/2021


Straßenbahnangebot in Strausberg gesichert

Im Rahmen einer Sondersitzung des Kreistages am 18. August 2021 mussten die Abgeordneten entscheiden, wie ab dem 1. September die ÖPNV-Verkehrsbedienung zwischen Strausberg-Lustgarten und Strausberg-Vorstadt aussehen soll. Die Geschäftsführung der Strausberger Eisenbahn GmbH (STE), die bisher die Personenbeförderung mit der Straßenbahn gesichert hatte, sah sich im Frühsommer diesen Jahres aus betriebswirtschaftlichen Gründen gezwungen, den Vertrag mit dem Landkreis aus dem Jahre 2009, der eine Laufzeit bis zum 31.12.2024 hatte, vorzeitig zu kündigen.

In der Folge wurden mit fachlicher Begleitung des Büros ProZIV Varianten einer Fortsetzung des Straßenbahnbetriebes in den Ausschüssen des Kreistages besprochen: der separate Schienenweg, barrierefreie Fahrzeuge mit modernem Elektroantrieb, eine motivierte Belegschaft und der kreisliche Nahverkehrsplan sprechen für den Erhalt dieser Beförderungsform. Deshalb war es möglich und nötig, mit einem erhöhten Zuschuss des Landkreises als Aufgabenträger für den ÖPNV eine Übergangslösung bis Ende 2022 zu schaffen. Diese Zwischenlösung ist begründet in den Rahmenbedingungen zum Europäischen Wettbewerbsrecht. Danach können Verkehrsleistungen grundsätzlich nur in einem mehrstufigen Verfahren vergeben werden, das mindestens ein Jahr dauert. Da es das Ziel gab, den Straßenbahnbetrieb nicht zu unterbrechen, musste eine sogenannte Notvergabe erfolgen, die der Kreistag einstimmig beschloss. Der Landkreis als Aufgabenträger für den ÖPNV erhöht seinen Zuschuss für die STE von 16% auf 37% für die Zeit bis Ende 2022 und der Landrat wird beauftragt, das Vergabeverfahren nach den Europäischen Normen zu beginnen, um auch über 2022 hinaus den Straßenbahnbetrieb zu sichern.

Rainer Schinkel, zuständiger Fachbereichsleiter des Landkreises, begründete den Beschlussvorschlag so:
"Mit dieser Erhöhung um 525 T€ pro Jahr wird der Zuschuss mehr als verdoppelt. Andererseits ist die Steigerung des ÖPNV-Aufwandes für den gesamten Landkreis von 12,7 auf 13,2 Mio. € pro Jahr eine vertretbare Erhöhung. Immerhin ist mit rund 900.000 jährlichen Fahrgästen fast jeder fünfte Fahrgast im kommunalen ÖPNV des Landkreises mit der STE unterwegs."

Der Landrat meint, dass "gerade wegen der Länge der Stadt keine Alternative zum Straßenbahnbetrieb mit eigenem Schienenweg besteht". Mit den Beschluss fielen dann auch der Bürgermeisterin von Strausberg, Frau Elke Stadeler, und der Geschäftsführerin Frau Irina Kühnel, die auch beide bei der Abstimmung anwesend waren, ein Stein vom Herzen:
"Wir freuen uns über das Bekenntnis des Landkreises zur Straßenbahn und zur neuen Kostenaufteilung. Diese Entscheidung ist ein wichtiger Schritt, um die Leistungen für die Bürger langfristig zu sichern." konstatierte die Geschäftsführerin am Rande und konnte den Vertrag auch gleich vor Ort unterschreiben. Mit dem Kreistagsbeschluss und den Unterschriften zum Vertrag konnte Herr Dr. Günzel, der den Prozess aus betriebswirtschaftlicher Sicht begleitet hat, auch gleich am folgenden Tag das Vergabeverfahren für den Betrieb nach 2022 formell beginnen.

Auf dem Foto von links: Herr Dr. Günzel, Landrat Gernot Schmidt, Geschäftsführerin der STE Frau Irina Kühnel und Beigeordneter Rainer Schinkel.
Im Hintergrund: Frau Elke Stadeler, Bürgermeisterin von Strausberg

 

Seelow, 20.08.2021

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Frau Johanna Seelig
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Leiterin Stabsstelle/ Persönliche Referentin des Landrates und Pressesprecherin
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