Pressemitteilung 14/2024
Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 im Land Brandenburg
Im Land Brandenburg finden am 9. Juni 2024 gemeinsam mit der Europawahl die Kommunalwahlen statt. Auf kommunaler Ebene werden die Vertreter für den Kreistag Märkisch-Oderland, für die Stadtverordnetenversammlungen bzw. für die Gemeindevertretungen in den 45 kreisangehörigen Städten und Gemeinden, die ehrenamtlichen Bürgermeister in den amtsangehörigen Gemeinden sowie die Ortsbeiräte und Ortsvorsteher gewählt.
Wahlvorschläge für diese Wahlen können von Parteien, von politische Vereinigungen, von Wählergruppen und von Einzelbewerbenden beim Kreiswahlleiter für die Kreistagswahl bzw. bei den zuständigen Wahlleitern der Städte, Gemeinden und Ämter eingereicht werden.
Ist der Wahlvorschlagsträger gemäß § 28a Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) verpflichtet, seinem Wahlvorschlag Unterstützungsunterschriften beizufügen, sind diese bis zum 3. April 2024, 16:00 Uhr bei der jeweiligen Wahlbehörde zu leisten.
Bis zum 4. April 2024, 12:00 Uhr sind die Wahlvorschläge bei den zuständigen Wahlleitern einzureichen. Dieser Termin ist ein Ausschlusstermin. Ein nicht fristgerecht eingehender Wahlvorschlag ist gemäß § 37 Abs. 2 BbgKWahlG vom zuständigen Wahlausschuss zurückzuweisen.
Details zur Einreichung der Wahlvorschläge sind den jeweiligen Wahlbekanntmachungen der zuständigen Wahlleiter zu entnehmen.
Hinweise sowie Vordrucke für die Bestimmung der Bewerbenden und die Einreichung der Wahlvorschläge sind auf der Seite des Landeswahlleiters zu finden:
https://wahlen.brandenburg.de/wahlen/de/kommunalwahlen