Landschaftsplanung


Die Landschaftsplanung hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den jeweiligen Planungsraum zu konkretisieren.
Die Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes sind auch für Planungen und Verwaltungsverfahren aufzuzeigen, deren Entscheidungen sich auf Natur und Landschaft auswirken können.

Unterschieden wird:

  • Landschaftsprogramm für das Land Brandenburg,
  • Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Märkisch-Oderland (MOL),
  • Landschaftspläne für die Gemeindegebiete im Landkreis MOL,
  • Grünordnungspläne für Teilgebiete der Gemeinden im Landkreis MOL.

Die Pläne sind aufzustellen, wenn wesentliche Veränderungen von Natur und Landschaft im Planungsraum eingetreten, vorgesehen oder zu erwarten sind.

Bei der Aufstellung von Landschaftsplänen sind die Behörden und die Öffentlichkeit entsprechend zu beteiligen.

Im Landkreis Märkisch-Oderland läuft derzeit die Erarbeitung des Landschaftsrahmenplans.


Weiterführende Links

Kapitel 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Abschnitt 2 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG)

Landschaftsplanung
Amt für Landwirtschaft und Umwelt
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