Abwasserbeseitigung
Folgende Aufgaben sind in Bezug auf die Abwasserbeseitigung durch die Untere Wasserbehörde zu erfüllen
- Entscheidungen, Genehmigungen von Abwasseranlagen und Kanalisationsnetzen
- Erteilung von Erlaubnissen für Gewässerbenutzungen bei Kläranlagen und Kleinkläranlagen
- Überwachung Abwasserbeseitigung und Abwassereinleitungen
- Anzeigen und Genehmigungen über das Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen (Indirekteinleiterverordnung - IndV) z.B. Abwasser aus Fahrzeugwaschanlagen